Klarstellung. Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sind von der positiven Deckungsumschreibung des Art 19.2.1 ARB umfasst (Geltendmachung von „Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In…
VwGH: Aus der Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts kann kein Anspruch abgeleitet werden, weshalb die Zuwendungen einer liechtensteinischen Privatstiftung auch dann der KESt unterliegen, soweit die Zuwendungen im Pflichtteilsanspruch des Be…
Klarstellung. Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sind von der positiven Deckungsumschreibung des Art 19.2.1 ARB umfasst (Geltendmachung von „Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In…
VwGH: Aus der Vereinbarung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts kann kein Anspruch abgeleitet werden, weshalb die Zuwendungen einer liechtensteinischen Privatstiftung auch dann der KESt unterliegen, soweit die Zuwendungen im Pflichtteilsanspruch des Be…
Der Verordnungsgeber hat seinen Ermessenspielraum nicht überschritten, wenn er für bestimmte Gruppen von Rindern angesichts ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit oder der besonderen Umstände ihrer Haltung unterschiedliche Haltungsbedingungen vorsieht. D…
BFG: Das BFG ist berechtigt, eine verbindliche Zolltarifauskunft im Rechtsmittelverfahren abzuändern. (östz)
Der Verordnungsgeber hat seinen Ermessenspielraum nicht überschritten, wenn er für bestimmte Gruppen von Rindern angesichts ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit oder der besonderen Umstände ihrer Haltung unterschiedliche Haltungsbedingungen vorsieht. D…
BFG: Das BFG ist berechtigt, eine verbindliche Zolltarifauskunft im Rechtsmittelverfahren abzuändern. (östz)
BFG: Immobilienertragsteuer und Korrektur für bereits verjährte Jahre gem § 28 Abs 7 EStG iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG zulässig. (östz)
BFG: Immobilienertragsteuer und Korrektur für bereits verjährte Jahre gem § 28 Abs 7 EStG iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG zulässig. (östz)