Span. Fall. Für die Beurteilung einer etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel in einem persönlichen Darlehensvertrag über die vorzeitige Fälligstellung kann berücksichtigt werden, dass diese Klausel dem Verbraucher ermöglicht, die vorzeitige Fälligst…
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VwGH: Das „Wissen-Müssen“ von der Beteiligung an einer Lieferkette, bei der es zur MwSt-Hinterziehung in einem Drittstaat kommt, führt nicht zur Versagung der Befreiung der Ausfuhrlieferung oder des Vorsteuerabzugs. (östz)
Span. Fall. Für die Beurteilung einer etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel in einem persönlichen Darlehensvertrag über die vorzeitige Fälligstellung kann berücksichtigt werden, dass diese Klausel dem Verbraucher ermöglicht, die vorzeitige Fälligst…
VwGH: Das „Wissen-Müssen“ von der Beteiligung an einer Lieferkette, bei der es zur MwSt-Hinterziehung in einem Drittstaat kommt, führt nicht zur Versagung der Befreiung der Ausfuhrlieferung oder des Vorsteuerabzugs. (östz)
Dt. Fall. Ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen (hier: für Versicherungsangebote) fällt nicht unter den Begriff „vergleichende Werbung“ iSd Art 2 Buchst c RL 2006/114/EG, wenn der Betreiber kein „Mitbewerber“ ist (dh die Waren/Die…
VwGH: Der Wechsel vom einfachen Dienstnehmer zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft begründet eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum alten Dienstgeber. (östz)
Dt. Fall. Ein Online-Vergleichsdienst für Waren oder Dienstleistungen (hier: für Versicherungsangebote) fällt nicht unter den Begriff „vergleichende Werbung“ iSd Art 2 Buchst c RL 2006/114/EG, wenn der Betreiber kein „Mitbewerber“ ist (dh die Waren/Die…
VwGH: Der Wechsel vom einfachen Dienstnehmer zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft begründet eine tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses zum alten Dienstgeber. (östz)
VwGH: Es entspricht der stRsp des VwGH, dass die Tätigkeit als Pizzabote, bei der es sich um eine einfache manuelle Tätigkeit ohne großen Gestaltungsspielraum der Arbeitsausführung handelt, als echtes Dienstverhältnis einzuordnen. (östz)
Die Kl hat im Ausgangsverfahren nicht klar zwischen den Verfehlungen des Mitarbeiters im Jahr 2019 und im Jahr 2020 differenziert; es bestehen daher keine Bedenken gegen die Rechtsansicht des BerufungsG, das die mehreren Verstöße gegen die Pflicht zur …