Nl. Fall. Hatten die Verfahrensparteien wie hier Zugang zur authentischen Fassung der ISO-Normen, auf die in Art 4 Abs 1 TabakprodukteRL verwiesen wird, können sie sich nicht darauf berufen, dass diese nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden si…
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BFG: Die Abzugsbeschränkung des § 16 Abs 1 Z 4 EStG bezieht sich auch bei einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht auf die österreichischen Höchstbeiträge. (östz)
BFG: Die Abzugsbeschränkung des § 16 Abs 1 Z 4 EStG bezieht sich auch bei einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht auf die österreichischen Höchstbeiträge. (östz)
Nl. Fall. Hatten die Verfahrensparteien wie hier Zugang zur authentischen Fassung der ISO-Normen, auf die in Art 4 Abs 1 TabakprodukteRL verwiesen wird, können sie sich nicht darauf berufen, dass diese nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden si…
Klarstellung. War die Aufwärmrunde Teil des (eigentlichen) Rennens, ist sie schon deshalb vom Risikoausschluss gem dem vorliegenden Art 15.2. AUVB 2015 (Ausschluss von Fahrten bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten) um…
Klarstellung. War die Aufwärmrunde Teil des (eigentlichen) Rennens, ist sie schon deshalb vom Risikoausschluss gem dem vorliegenden Art 15.2. AUVB 2015 (Ausschluss von Fahrten bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten) um…
BFG: Ein verschmelzungsbedingter Schuldnerwechsel, der zur Wiedererlangung der Werthaltigkeit einer Gesellschafterforderung führt, kann auf Ebene der Anteilsinhaber trotz Anwendung des UmgrStG eine verdeckte Ausschüttung darstellen. (östz)
BFG: Ein verschmelzungsbedingter Schuldnerwechsel, der zur Wiedererlangung der Werthaltigkeit einer Gesellschafterforderung führt, kann auf Ebene der Anteilsinhaber trotz Anwendung des UmgrStG eine verdeckte Ausschüttung darstellen. (östz)
Nl. Fall. Im Fall des „Co-Brandings“ einer Verbraucher-Kreditkarte kann auch die Gesamtnettosumme der Zahlungen, Rabatte und Anreize, die der Co-Branding-Partner vom Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren erhält, als Teil des Interbankenentgelts der Obergre…
Nl. Fall. Im Fall des „Co-Brandings“ einer Verbraucher-Kreditkarte kann auch die Gesamtnettosumme der Zahlungen, Rabatte und Anreize, die der Co-Branding-Partner vom Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren erhält, als Teil des Interbankenentgelts der Obergre…