Klarstellung der Rechtslage. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf von einem derartigen Service auch die Übernahme einer medizinischen Verantwortung für den Transport erwarten. Das ist schon deshalb gerechtfertigt, weil der jeweilige Patient a…
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Klarstellung der Rechtslage. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf von einem derartigen Service auch die Übernahme einer medizinischen Verantwortung für den Transport erwarten. Das ist schon deshalb gerechtfertigt, weil der jeweilige Patient a…
None (östz)
Im bloßen Setzen des „Likes“ ist hier kein Verstoß gegen die Ehre – verstanden als Personenwürde – zu sehen: Dass einer Person, dieöffentlich politische Kritik an einer bestimmten Partei übt, Sympathie für eine Gegenmeinung eines Dritten entgegenschläg…
Im bloßen Setzen des „Likes“ ist hier kein Verstoß gegen die Ehre – verstanden als Personenwürde – zu sehen: Dass einer Person, dieöffentlich politische Kritik an einer bestimmten Partei übt, Sympathie für eine Gegenmeinung eines Dritten entgegenschläg…
Klarstellung der Rechtslage. Ein Lackschaden infolge Überfahrens einer frisch mit Farbe markierten Fläche stellt kein (nicht versicherter) Betriebsschaden dar. Ist der Schaden jedoch nicht durch das unmittelbare Auftreffen von Spritzern auf dem Lack, s…
VwGH: Der Bezug von Pflegegeld und das Gutachten gem § 35 Abs 2 EStG sind keine zwingenden Voraussetzungen für die Geltendmachung von Pflegeheim- und Rehabilitationskosten als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung. (östz)
Klarstellung der Rechtslage. Ein Lackschaden infolge Überfahrens einer frisch mit Farbe markierten Fläche stellt kein (nicht versicherter) Betriebsschaden dar. Ist der Schaden jedoch nicht durch das unmittelbare Auftreffen von Spritzern auf dem Lack, s…
VwGH: Der Bezug von Pflegegeld und das Gutachten gem § 35 Abs 2 EStG sind keine zwingenden Voraussetzungen für die Geltendmachung von Pflegeheim- und Rehabilitationskosten als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung. (östz)
Hat die zuständige Behörde — wie hier — den Zugang der zentralen Gegenpartei zum Handelsplatz gem Art 36 Abs 4 MiFIR gewährt, stehen dem Handelsplatz noch immer beide Entscheidungsmöglichkeiten des Gestattens oder der Untersagung offen. (zfr)