Eine Mitteilung gem § 37 Abs 1 MedienG hat zwingend nicht nur den Namen des Anklägers oder Antragstellers, sondern auch jenen des Angeklagten oder Antragsgegners zu enthalten. (rdw)
News & Publikationen
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
Dt. Fall; Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. (zfr)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)
Begutachtungsentwurf zur Modernisierung und Anpassung der Bewertungspraxis an die aktuellen Anforderungen der Unternehmensbewertung. (rwz)
In einem Raumordnungsvertrag können die gem § 33 Abs 3 TROG 2016 zulässigen Typen Verwendungs- und Überlassungsvertrag kombiniert werden, sodass sich ein Bauträger gegenüber der Gemeinde im Zuge der Umwidmung seiner Liegenschaft von Freiland in Bauland…
BFG: Die in § 50 Abs 2 Bundesbahngesetz normierte Befreiung für die GrESt findet nicht in jenen Fällen Anwendung, in denen die ÖBB-Infra als Verkäuferin von Grundstücksflächen in Erscheinung tritt. (östz)
BFG: Keine Haftung nach §§ 9, 80 ff BAO bei mangelnder Kausalität aufgrund einer Insolvenzanfechtung
BFG: Der Geschäftsführer haftet nicht für die Abgabenschuld nach § 9 BAO mangels Kausalität seiner Pflichtverletzung für den Abgabeausfall (östz)
Hier: Fremdwährungskreditvertrag und Geldwechselvertrag in einer Vertragsurkunde mit jeweils denselben (hier bemängelten) Klauseln; ursächlicher Zusammenhang der beiden Verträge sowie einheitlicher Lebensvorgang – dem Versicherungsnehmer steht für die …
VwGH: Stellt die Konzernmutter Stock Options für die Belegschaft zur Verfügung, haftet die verbundene Tochtergesellschaft als Arbeitgeberin für die Abfuhr des darauf entfallenden Dienstgeberbeitrags sowie des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag. (östz)