BFG: Abfertigungsrückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder dürfen gem § 14 Abs 1 Z 3 EStG nicht gebildet werden, wenn bereits eine Verpflichtung zur Einzahlung in das System der „Abfertigung neu“ besteht. (östz)
News & Publikationen
BFG: Aufwendungen eines nicht beteiligten Geschäftsführers für eine Bürgschaft zugunsten der Gesellschaft sind nur abzugsfähig, wenn von einer hinreichend beruflichen Veranlassung auszugehen ist. (östz)
Erste Rsp. Provisorialverfahren: Durch eine (Drohung mit) Stromabschaltung oder Auflösung des Netzzugangsvertrags darf die Netzbetreiberin ihr Recht auf Austausch des eichfälligen Zählers nicht durchsetzen, wenn der Austausch mit einem (geeichten) Zähl…
BFG: Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Bedürfnisanstalten aufgrund einer fehlenden unternehmerischen Tätigkeit. (östz)
Das Instrument eines präventiven Platzverbots dient weder nach dem Wortlaut des § 36 Abs 1 SPG, noch nach seinem Sinn und Zweck dazu, Veranstaltungen vor zu erwartenden bloßen Störungen durch Dritte zu schützen, die nicht die Qualität einer „allgemeine…
Hier: nicht nur Abschluss eines Tankstellenagenturvertrags mit dem Mineralölunternehmen, sondern Übernahme der Tankstelle vom Vorpächter als lebendiger Betrieb (mit Angestellten, Kundenstock, Betriebseinrichtung etc) – keine Neugründung, sondern Betrie…
BFH: Das Preisgeld für einen Wissenschaftspreis ist kein Arbeitslohn iSd § 19 Abs 1 dEStG, wenn das Preisgeld nicht für Leistungen im Rahmen eines konkreten Dienstverhältnisses gewährt wird und ist auch keine sonstige Leistung iSd § 22 Z 3 dEStG. (östz…
Klarstellung. Der erk Senat hält es nicht für sachgerecht, markenrechtliche Grundsätze (Markenrechtsverletzung nur, wenn sich die Website mit dem eingreifenden Kennzeichen zumindest auch an inländische Nutzer richtet und einen sog commercial effect hat…
BFG: Ausbildungskosten gelten regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung, weil die Ausbildung kraft freien Willensentschlusses erfolgt, daher nicht zwangsläufig erwächst und somit nicht außergewöhnlich ist. (östz)
BFG: Das Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG 1988 ist unionsrechtswidrig und muss geltungserhaltend reduziert werden. (östz)