Ein Abstand von 2,5 Jahren zwischen den Kündigungsterminen schließt nicht von vorneherein aus, dass ein Vertrag von unbestimmter Dauer vorliegt. (östz)
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Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
Für die Frage des Gewährleistungsausschlusses gilt sowohl beim Kauf von Waren als auch – wie hier – bei der Bereitstellung digitaler Leistungen allein das VGG. (rdw)
BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
Für die Frage des Gewährleistungsausschlusses gilt sowohl beim Kauf von Waren als auch – wie hier – bei der Bereitstellung digitaler Leistungen allein das VGG. (rdw)
BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
BFG: Die entgeltliche Überlassung eines Kfz, dessen Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, darf zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. (östz)