Die vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten – und damit eine Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung – kann nicht als gewerbliche Vermögensberatung angesehen werden. (rdw)
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BFG: Entscheidet ein abgelehnter Richter in der Sache, bevor über ein gegen ihn gerichtetes nicht offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch entschieden worden ist, führt dies zu einem Verfahrensmangel. (östz)
BFG: Entscheidet ein abgelehnter Richter in der Sache, bevor über ein gegen ihn gerichtetes nicht offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch entschieden worden ist, führt dies zu einem Verfahrensmangel. (östz)
Die vermittelnde bzw beratende Tätigkeit iZm den Schulden eines Dritten – und damit eine Sanierungsberatung zur Schuldenregulierung – kann nicht als gewerbliche Vermögensberatung angesehen werden. (rdw)
Erste Rsp. Bereits vor der ausdrücklichen Aufnahme von „Seilbahnen zur Personenbeförderung außerhalb von Schigebieten…“ durch BGBl I 2023/26 (als lit i) waren solche Neubauprojekte von Anhang 1 Z 10 lit e UVP-G 2000 erfasst („Neubau von Eisenbahnstre…
Erste Rsp. Bereits vor der ausdrücklichen Aufnahme von „Seilbahnen zur Personenbeförderung außerhalb von Schigebieten…“ durch BGBl I 2023/26 (als lit i) waren solche Neubauprojekte von Anhang 1 Z 10 lit e UVP-G 2000 erfasst („Neubau von Eisenbahnstre…
BFG: Keine Bescheidaufhebung gem § 299 BAO, da die dem Bescheid zugrundeliegende Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG verfassungskonform ist. (östz)
BFG: Keine Bescheidaufhebung gem § 299 BAO, da die dem Bescheid zugrundeliegende Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG verfassungskonform ist. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 30. 9. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
ua betr Ermittlungsbefugnis zur Überwachung von Nachrichten, einschließlich verschlüsselter Kommunikation (zfv)