Bestehen auf Seite des Rechtserwerbers gesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen, die mehrere juristische Personen umfassen und auf Basis der reellen ökonomischen Gegebenheiten tatsächlich als wirtschaftliche Einheit aufzufassen sind, hat eine ges…
Notizie e pubblicazioni
Die Auskunftspflicht eines Host-Providers nach dem ECG unterliegt grds dem Herkunftslandprinzip (Recht des Niederlassungsstaats des Diensteanbieters). Eine Abweichung zugunsten österreichischen Rechts kommt nur ausnahmsweise nach § 22 ECG in Betracht, …
EuG: Die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug hängt ausschließlich von der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen ab. (östz)
Die Auskunftspflicht eines Host-Providers nach dem ECG unterliegt grds dem Herkunftslandprinzip (Recht des Niederlassungsstaats des Diensteanbieters). Eine Abweichung zugunsten österreichischen Rechts kommt nur ausnahmsweise nach § 22 ECG in Betracht, …
EuG: Die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug hängt ausschließlich von der Erfüllung der materiellen Voraussetzungen ab. (östz)
Dt. Fall. Für eine Nutzung „zum Zwecke von“ Pastiches iSd Art 5 Abs 3 Buchst k RL 2001/29/EG (offen epigonale Verwendung geschützter Werk[-teile], um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen) genügt…
Dt. Fall. Für eine Nutzung „zum Zwecke von“ Pastiches iSd Art 5 Abs 3 Buchst k RL 2001/29/EG (offen epigonale Verwendung geschützter Werk[-teile], um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen) genügt…
VwGH: Chiropraktische Leistungen können im Falle der Vergleichbarkeit mit medizinischen Leistungen und – falls die Tätigkeit auch nach ärztlicher Anordnung erbracht wird – unter die (unechte) Steuerbefreiung kraft § 6 Abs 1 Z 19 UStG fallen. (östz)…
VwGH: Chiropraktische Leistungen können im Falle der Vergleichbarkeit mit medizinischen Leistungen und – falls die Tätigkeit auch nach ärztlicher Anordnung erbracht wird – unter die (unechte) Steuerbefreiung kraft § 6 Abs 1 Z 19 UStG fallen. (östz)…
Abweichende BFG-Entscheidung verneint Erfordernis einer Nächtigung für abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwand (ard, pvp, östz)