BFG: Zwangsstrafen wegen verspäteter Abgabe einer Abgabenerklärung sind in der Insolvenz des Gemeinschuldners direkt an den Masseverwalter zu richten. (östz)
Notizie e pubblicazioni
Die inkriminierte Klausel nimmt Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz aus, also auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit. Trotz neutraler Formulierung diskriminiert sie in Wahrheit intersexuell…
Ergänzung der Rz 92d und 92f LStR 2002 aufgrund zahlreicher Anfragen infolge gegenteiliger BFG-Entscheidungen (östz)
BFG: Zwangsstrafen wegen verspäteter Abgabe einer Abgabenerklärung sind in der Insolvenz des Gemeinschuldners direkt an den Masseverwalter zu richten. (östz)
Die inkriminierte Klausel nimmt Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz aus, also auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit. Trotz neutraler Formulierung diskriminiert sie in Wahrheit intersexuell…
Ergänzung der Rz 92d und 92f LStR 2002 aufgrund zahlreicher Anfragen infolge gegenteiliger BFG-Entscheidungen (östz)
BFG: Eine Privatstiftung kann Veräußerungsverluste aus Grundstücksverkäufen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnen. (östz)
BFG: Eine Privatstiftung kann Veräußerungsverluste aus Grundstücksverkäufen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnen. (östz)
BFG: Vorabentscheidungsantrag bzgl Beihilfecharakter gem Art 107 Abs 1 AEUV der Zwischenbankbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 28 letzter Satz UStG 1994 aF. (östz)
BFG: Vorabentscheidungsantrag bzgl Beihilfecharakter gem Art 107 Abs 1 AEUV der Zwischenbankbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 28 letzter Satz UStG 1994 aF. (östz)