Hat die Sacheinlageprüferin (wie hier) rechtswidrig und (fahrlässig) schuldhaft die Sacheinlage (weit) überbewertet, hat sie – unabhängig von Kausalitätsüberlegungen – der Gesellschaft für die Differenz zwischen dem zu hoch bestätigten und dem tatsächl…
Notizie e pubblicazioni
VfGH: Der Energiekostenbeitrag-Strom verstößt (in Hinsicht auf den Zeitraum vom 1. 7.–31. 12. 2023) nicht gegen Verfassungsrecht. (östz)
Hat die Sacheinlageprüferin (wie hier) rechtswidrig und (fahrlässig) schuldhaft die Sacheinlage (weit) überbewertet, hat sie – unabhängig von Kausalitätsüberlegungen – der Gesellschaft für die Differenz zwischen dem zu hoch bestätigten und dem tatsächl…
VfGH: Der Energiekostenbeitrag-Strom verstößt (in Hinsicht auf den Zeitraum vom 1. 7.–31. 12. 2023) nicht gegen Verfassungsrecht. (östz)
Ein Abstand von 2,5 Jahren zwischen den Kündigungsterminen schließt nicht von vorneherein aus, dass ein Vertrag von unbestimmter Dauer vorliegt. (östz)
Ein Abstand von 2,5 Jahren zwischen den Kündigungsterminen schließt nicht von vorneherein aus, dass ein Vertrag von unbestimmter Dauer vorliegt. (östz)
Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)