Da das Betreiben der Homepage kausal für den Schaden des Kl war und die Erstbekl für dieses Betreiben mitverantwortlich war, ist ihr Handeln auch (mit-)kausal für den Schaden. Dass der Kl aufgrund seines Spielverhaltens auch durch andere Glücksspielanb…
BFG: Die Zuwendung von Anteilen aus einer Privatstiftung stellt aufgrund der Anschaffungsfiktion des § 15 Abs 3 Z 2 EStG einen entgeltlichen Erwerb iSd § 124b Z 185 lit a EStG dar und bewirkt die Steuerhängigkeit der Anteile. (östz)
Da das Betreiben der Homepage kausal für den Schaden des Kl war und die Erstbekl für dieses Betreiben mitverantwortlich war, ist ihr Handeln auch (mit-)kausal für den Schaden. Dass der Kl aufgrund seines Spielverhaltens auch durch andere Glücksspielanb…
BFG: Umsätze aus der entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei sind nicht gem § 6 Abs 1 Z 19 oder Z 26 UStG steuerbefreit. (östz)
Nach der Rsp des VfGH kann in Anknüpfung an Entscheidungen des EuGH nicht erwartet werden, dass ein Asylwerber in seinem Herkunftsland seine Homosexualität geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden. Diese zur Homosexualität ergangene Rsp ist im vorl…
BFG: Umsätze aus der entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei sind nicht gem § 6 Abs 1 Z 19 oder Z 26 UStG steuerbefreit. (östz)
Nach der Rsp des VfGH kann in Anknüpfung an Entscheidungen des EuGH nicht erwartet werden, dass ein Asylwerber in seinem Herkunftsland seine Homosexualität geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden. Diese zur Homosexualität ergangene Rsp ist im vorl…
Kann der Pächter den Verpächter verpflichten, den Bestandvertrag zu denselben Konditionen mit einer dritten Person über die Restlaufzeit abzuschließen, steht dies einer bestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 GebG nicht entgegen. (östz)
Hier keine Pflichtverletzung der Bank: Der Kl hatte – als Opfer eines betrügerischen Phishing-Systems – die Zahlungsvorgänge selbst autorisiert. Die bekl Bank hatte ihre Kunden gewarnt und – gerade weil ein autorisierter Zahlungsvorgang auch ein betrüg…
Kann der Pächter den Verpächter verpflichten, den Bestandvertrag zu denselben Konditionen mit einer dritten Person über die Restlaufzeit abzuschließen, steht dies einer bestimmten Vertragsdauer iSd § 33 TP 5 GebG nicht entgegen. (östz)