None (östz)
Die krankenanstaltenrechtliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung und die Krankenanstalt selbst sind nach § 6 Tir KAG übertragbar. Diese Rechte zählen daher zu dem der Exekution unterworfenen Vermögen und – im Insolvenzfall – zur Insolvenzmasse. Part…
None (östz)
Erste Rsp. Auch nach der Novellierung (ua) des § 80 ElWOG mit BGBl I 2022/7 besteht kein vom ABGB abweichendes „Sonderprivatrecht im Energieversorgungssektor“ iS eines gesetzlichen Preisänderungsrechts. § 80 Abs 2a ElWOG setzt vielmehr einen vertraglic…
BFG: Erwirbt ein Kfz-Händler ein Fahrzeug, das zuvor von der NoVA befreit war, und verkauft es anschließend umsatzsteuerpflichtig weiter, gilt er als Empfänger der NoVA-pflichtigen Lieferung und ist somit Vergütungsberechtigter iSd § 6 Abs 7 NoVAG aF. …
Erste Rsp. Auch nach der Novellierung (ua) des § 80 ElWOG mit BGBl I 2022/7 besteht kein vom ABGB abweichendes „Sonderprivatrecht im Energieversorgungssektor“ iS eines gesetzlichen Preisänderungsrechts. § 80 Abs 2a ElWOG setzt vielmehr einen vertraglic…
BFG: Erwirbt ein Kfz-Händler ein Fahrzeug, das zuvor von der NoVA befreit war, und verkauft es anschließend umsatzsteuerpflichtig weiter, gilt er als Empfänger der NoVA-pflichtigen Lieferung und ist somit Vergütungsberechtigter iSd § 6 Abs 7 NoVAG aF. …
BFG: Lehre ist nicht von der Definition einer überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit gem § 2 Abs 1 Z 1 ZBV 2016 umfasst. (östz)
BFG: Lehre ist nicht von der Definition einer überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit gem § 2 Abs 1 Z 1 ZBV 2016 umfasst. (östz)
VwGH: Die Einräumung eines Leibrentenvertrags gegen die Überlassung von Geschäftsanteilen an einer GmbH unterliegt als Glücksvertag der Gebührenpflicht gem § 33 TP 17 GebG. (östz)