Ö. Fall betr deliktische Schadenersatzklage wegen erlittener Spielverluste gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, die in Ö konzessionslos Online-Glücksspiel anbietet. Nach Ansicht des Generalanwalts ist di…
Auch nach § 1b Abs 1 RAO idF des BRÄG 2020, BGBl I 2020/19, hat die Firma einer Rechtsanwalts-Gesellschaft einen zwingenden Namensbestandteil iSd ersten Satzes des § 1b Abs 1 RAO zu enthalten. (rdw)
BFH: Abkommensrechtlich stellt eine Taxifunkzentrale, in der geschäftsleitende und unternehmerisch administrative Tätigkeiten erbracht werden, die zentrale Unternehmensfunktionen betreffen, eine Betriebsstätte iSd Art 5 Abs 1 OECD-MA dar. (östz)
Auch nach § 1b Abs 1 RAO idF des BRÄG 2020, BGBl I 2020/19, hat die Firma einer Rechtsanwalts-Gesellschaft einen zwingenden Namensbestandteil iSd ersten Satzes des § 1b Abs 1 RAO zu enthalten. (rdw)
BFH: Abkommensrechtlich stellt eine Taxifunkzentrale, in der geschäftsleitende und unternehmerisch administrative Tätigkeiten erbracht werden, die zentrale Unternehmensfunktionen betreffen, eine Betriebsstätte iSd Art 5 Abs 1 OECD-MA dar. (östz)
Am maßgeblichen Einfluss des im Firmenbuch eingetragenen alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH auf den Betrieb der Geschäfte ändert auch die Tatsache nichts, dass er nicht (mehr) Gesellschafter ist. (rdw)
EuGH: Mehrwertsteuerpflichtig wird, wer beim Grundstücksverkauf aktive Schritte zur Vermarktung setzt und dabei sowohl nach außen tätig wird als auch das wirtschaftliche Risiko trägt. (östz)
Am maßgeblichen Einfluss des im Firmenbuch eingetragenen alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH auf den Betrieb der Geschäfte ändert auch die Tatsache nichts, dass er nicht (mehr) Gesellschafter ist. (rdw)
EuGH: Mehrwertsteuerpflichtig wird, wer beim Grundstücksverkauf aktive Schritte zur Vermarktung setzt und dabei sowohl nach außen tätig wird als auch das wirtschaftliche Risiko trägt. (östz)
Dt. Fall. Der Schaden, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht, kann dem Luftfrachtführer bereits vor dem Zeitpunkt angezeigt werden, zu dem das betreffende Reisegepäck seinem Empfänger ausgehändigt wird. (rdw)