Dt. Fall betr Auslegung einer nationalen Reglung, wonach Geschädigte von Wettbewerbsverstößen ihre Schadenersatzansprüche nicht an einen Rechtsdienstleister zur gebündelten Geltendmachung im Rahmen einer Stand-alone-Klage abtreten können (dh Klage ohne…
BFG: Die Geschäftsführerhaftung besteht bei fehlendem Entlastungsnachweis auch für Abgaben, die erst nach Insolvenzeröffnung bescheidmäßig festgesetzt wurden. (östz)
Klarstellung. Besteht zwischen dem versicherten Zugfahrzeug und dem (hier gemieteten) Anhänger eine Betriebseinheit, ist der Anhänger als Teil des versicherten Fahrzeugs anzusehen und ebenfalls vom Risikoausschluss des Art 8.2 AKHB 2015 erfasst, sodass…
BFG: Die Geschäftsführerhaftung besteht bei fehlendem Entlastungsnachweis auch für Abgaben, die erst nach Insolvenzeröffnung bescheidmäßig festgesetzt wurden. (östz)
Klarstellung. Besteht zwischen dem versicherten Zugfahrzeug und dem (hier gemieteten) Anhänger eine Betriebseinheit, ist der Anhänger als Teil des versicherten Fahrzeugs anzusehen und ebenfalls vom Risikoausschluss des Art 8.2 AKHB 2015 erfasst, sodass…
BFG: Zahlungen aufgrund einer Konkurrenzklausel nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind keine Vergütungen für eine in Ö geleistete unselbstständige Arbeit. (östz)
Ö. Fall. Nach Ansicht des Generalanwalts müssen die Mitgliedstaaten auch auf der Stufe der Abgabe von Tabakerzeugnissen durch einen Großhändler an eine Verkaufsstelle dafür sorgen, dass keine Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, deren Packung g…
BFG: Zahlungen aufgrund einer Konkurrenzklausel nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind keine Vergütungen für eine in Ö geleistete unselbstständige Arbeit. (östz)
Ö. Fall. Nach Ansicht des Generalanwalts müssen die Mitgliedstaaten auch auf der Stufe der Abgabe von Tabakerzeugnissen durch einen Großhändler an eine Verkaufsstelle dafür sorgen, dass keine Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, deren Packung g…
EuGH: Die Kleinunternehmerbefreiung ist bei missbräuchlicher Inanspruchnahme auch dann nicht anwendbar, wenn im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage zum Verbot von Missbrauch besteht. (östz)