Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
Die Anordnung einer sozialen Leistung gem § 27 Abs 4 StJG 2013 stellt keine Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK dar. (zfv)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
Für die Frage des Gewährleistungsausschlusses gilt sowohl beim Kauf von Waren als auch – wie hier – bei der Bereitstellung digitaler Leistungen allein das VGG. (rdw)
BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
Für die Frage des Gewährleistungsausschlusses gilt sowohl beim Kauf von Waren als auch – wie hier – bei der Bereitstellung digitaler Leistungen allein das VGG. (rdw)
BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
BFG: Die entgeltliche Überlassung eines Kfz, dessen Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, darf zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. (östz)
Nicht gröblich benachteiligende Klausel in AGB einer Bank für Girokonten: fixer Habenzinssatz von 0%; variabler Sollzinssatz gebunden an den 3-Monats-Euribor (kaufmännisch gerundet auf volle 0,125 %) zuzüglich eines Aufschlags von 9 Prozentpunkten (zfr…