EuGH: Gem Art 49 Abs 3 GRC darf das Strafmaß nicht unverhältnismäßig zur Straftat sein. (östz)
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Die Beschwerde muss ua die Bezeichnung des Beschwerdeführers in einer Art enthalten, dass seine Individualität bestimmbar ist. Diesem Erfordernis wurde hier weder durch die Bezeichnung „N. N.“ noch durch die Angabe der „Häftlingsnummer“ entsprochen, zu…
EuGH: Gem Art 49 Abs 3 GRC darf das Strafmaß nicht unverhältnismäßig zur Straftat sein. (östz)
Die Beschwerde muss ua die Bezeichnung des Beschwerdeführers in einer Art enthalten, dass seine Individualität bestimmbar ist. Diesem Erfordernis wurde hier weder durch die Bezeichnung „N. N.“ noch durch die Angabe der „Häftlingsnummer“ entsprochen, zu…
Geplante Änderungen iZm der Berücksichtigung von Cashflow-Komponenten beim Werthaltigkeitstest nach IAS 36. (rwz)
Hier Streitanhängigkeit gegeben: Ist – wegen unterschiedlicher Ansichten betr das Stimmgewicht – strittig, ob ein bestimmter Beschluss gefasst wurde (die Beschlussanträge der Tagesordnung „angenommen“ wurden) oder diese Beschlussanträge abgelehnt wurde…
Geplante Änderungen iZm der Berücksichtigung von Cashflow-Komponenten beim Werthaltigkeitstest nach IAS 36. (rwz)
Hier Streitanhängigkeit gegeben: Ist – wegen unterschiedlicher Ansichten betr das Stimmgewicht – strittig, ob ein bestimmter Beschluss gefasst wurde (die Beschlussanträge der Tagesordnung „angenommen“ wurden) oder diese Beschlussanträge abgelehnt wurde…
EuGH: Das nationale Recht kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die MwSt des Empfängers einer Lieferung vorsehen, auch wenn das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der Beteiligung des Empfängers an Steuerhinterziehung verweigert wurde. (östz)
EuGH: Das nationale Recht kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die MwSt des Empfängers einer Lieferung vorsehen, auch wenn das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der Beteiligung des Empfängers an Steuerhinterziehung verweigert wurde. (östz)