Erste Rsp. Auch wenn die Chalets – wie hier – über die Tiefgarage mit den zentralen Infrastruktureinrichtungen verbunden sind, um diese witterungsunabhängig bequem erreichen zu können, kann eine solche Verbindung nicht verhindern, dass die Gebäude als …
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VwGH: Aufhebung des Erkenntnisses des BFG mangels Feststellungen zur Beurteilung, ob die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA-D anwendbar ist. (östz)
Erste Rsp. Auch wenn die Chalets – wie hier – über die Tiefgarage mit den zentralen Infrastruktureinrichtungen verbunden sind, um diese witterungsunabhängig bequem erreichen zu können, kann eine solche Verbindung nicht verhindern, dass die Gebäude als …
Mit § 48a Abs 2 lit d KFG 1967 sollen grds alle nur denkbaren lächerlichen oder anstößigen Kombinationen aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern oder aus Buchstaben oder Ziffern jeweils allein erfasst werden. (zfv)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz gem § 10 Abs 3 Z 8 UStG ist mangels Vielfalt an gebotenen Belustigungen beim Betrieb von drei Escape-Rooms nicht anzuwenden. (östz)
Mit § 48a Abs 2 lit d KFG 1967 sollen grds alle nur denkbaren lächerlichen oder anstößigen Kombinationen aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern oder aus Buchstaben oder Ziffern jeweils allein erfasst werden. (zfv)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz gem § 10 Abs 3 Z 8 UStG ist mangels Vielfalt an gebotenen Belustigungen beim Betrieb von drei Escape-Rooms nicht anzuwenden. (östz)
Hier: Täuschung des Publikums und unzulässige Namensanmaßung durch Verwendung des Bildzeichens, der Daten und Signatur der Kl in Briefen eines satirischen Online-Magazins. Den verletzten Persönlichkeitsrechten steht keine zulässige Meinungsäußerung ent…
Hier rechtswirksame Zustellung durch Benachrichtigung über bereitliegende Dokumente an die bisherige E-Mail-Adresse: Der Teilnehmer hat seine Verpflichtung zur unverzüglichen Bekanntgabe der Änderung seiner elektronische Adresse verletzt und auch keine…
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)