BMF: Bei einer Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst handelt es sich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gem Art 19 DBA-Italien. (östz)
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An einer Veröffentlichung nur des Lichtbildes ohne das Posting der Bekl (wie sie hier von der Kl beantragt wurde), besteht kein berechtigtes Interesse, weil eine solche Veröffentlichung die Öffentlichkeit nur auf die unbefugte Veröffentlichung des Lich…
BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
An einer Veröffentlichung nur des Lichtbildes ohne das Posting der Bekl (wie sie hier von der Kl beantragt wurde), besteht kein berechtigtes Interesse, weil eine solche Veröffentlichung die Öffentlichkeit nur auf die unbefugte Veröffentlichung des Lich…
BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
Eine Betriebsanlagenänderungsgenehmigung kann auch dann als wasserrechtliche Bewilligung nach § 32 WRG 1959 gelten, wenn im Spruch des gewerbebehördlichen Bescheides § 32 WRG 1959 nicht angeführt wurde (Genehmigungsfiktion). (zfv)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)
Eine Betriebsanlagenänderungsgenehmigung kann auch dann als wasserrechtliche Bewilligung nach § 32 WRG 1959 gelten, wenn im Spruch des gewerbebehördlichen Bescheides § 32 WRG 1959 nicht angeführt wurde (Genehmigungsfiktion). (zfv)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)
BFG: Einkünfte aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen nach § 31 EStG gelten bereits bei der Ausweisung auf dem Konto einer Kryptowährungsbörse in Euro als steuerbare Einkünfte. (östz)