Nach dem WrGarG bedarf jedes Abstellen betriebsbereiter Kfz auf anderen als öffentlichen Verkehrsflächen (über das Aus- und Einsteigen oder Be- und Entladen hinaus) einer baubehördlichen Bewilligung. Eine Ausnahme für ein temporäres Abstellen von landw…
News
BFG: Bei Überschreitung des Höchstbetrages gem § 16 Abs 1 Z 7a lit a EStG kann der Überschreitungsbetrag in einem Folgejahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Folgejahr zumindest 26 Homeoffice-Tage geleistet hat….
Anpassung an div Änderungen und laufende Wartung (ard, östz)
BFG: Bei Überschreitung des Höchstbetrages gem § 16 Abs 1 Z 7a lit a EStG kann der Überschreitungsbetrag in einem Folgejahr nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer in diesem Folgejahr zumindest 26 Homeoffice-Tage geleistet hat….
Nach dem WrGarG bedarf jedes Abstellen betriebsbereiter Kfz auf anderen als öffentlichen Verkehrsflächen (über das Aus- und Einsteigen oder Be- und Entladen hinaus) einer baubehördlichen Bewilligung. Eine Ausnahme für ein temporäres Abstellen von landw…
Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer wird die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Kauf eines mangelhaften gebrauchten PKW, den er im Rahmen seines (Einzel-)Unternehmens erworben hat, als geschäftliche Tätigkeit ansehen und nicht dem P…
BFG: Traditionell geht die Praxis davon aus, dass der Begriff der Selbstständigkeit (Unselbstständigkeit) bei natürlichen Personen im USt-Recht identisch mit jenem des Einkommensteuerrechts ist. (östz)
Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer wird die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Kauf eines mangelhaften gebrauchten PKW, den er im Rahmen seines (Einzel-)Unternehmens erworben hat, als geschäftliche Tätigkeit ansehen und nicht dem P…
BFG: Traditionell geht die Praxis davon aus, dass der Begriff der Selbstständigkeit (Unselbstständigkeit) bei natürlichen Personen im USt-Recht identisch mit jenem des Einkommensteuerrechts ist. (östz)
In Vorbehaltsgebieten sind Rechtserwerbe an Baugrundstücken zu Freizeitwohnsitzzwecken gem § 7 Oö GVG 1994 grds unzulässig; der Miteigentümer einer solchen Liegenschaft, der sie schon rechtmäßig als Freizeitwohnsitz nutzt und sie auch unabhängig vom Re…