Klarstellung. Ein Produkt (hier: Smartphone) darf nicht als kostenfrei beworben werden, wenn natürliche Personen in jedem Fall eine Speichermedienvergütung von 3 € zahlen müssen. (rdw)
BFG: Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Teil der Bemessungsgrundlage des StabAbgG, da er weder als gezeichnetes Kapital noch als Rücklage gem § 2 Abs 2 Z 2 StabAbgG gilt. (östz)
VwGH: Aufhebung des Erkenntnisses des BFG mangels Feststellungen zur Beurteilung, ob die Rückfallklausel des Art 15 Abs 4 DBA-D anwendbar ist. (östz)
Erste Rsp. Auch wenn die Chalets – wie hier – über die Tiefgarage mit den zentralen Infrastruktureinrichtungen verbunden sind, um diese witterungsunabhängig bequem erreichen zu können, kann eine solche Verbindung nicht verhindern, dass die Gebäude als …
Mit § 48a Abs 2 lit d KFG 1967 sollen grds alle nur denkbaren lächerlichen oder anstößigen Kombinationen aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern oder aus Buchstaben oder Ziffern jeweils allein erfasst werden. (zfv)
BFG: Der ermäßigte Steuersatz gem § 10 Abs 3 Z 8 UStG ist mangels Vielfalt an gebotenen Belustigungen beim Betrieb von drei Escape-Rooms nicht anzuwenden. (östz)
Hier: Täuschung des Publikums und unzulässige Namensanmaßung durch Verwendung des Bildzeichens, der Daten und Signatur der Kl in Briefen eines satirischen Online-Magazins. Den verletzten Persönlichkeitsrechten steht keine zulässige Meinungsäußerung ent…
Hier rechtswirksame Zustellung durch Benachrichtigung über bereitliegende Dokumente an die bisherige E-Mail-Adresse: Der Teilnehmer hat seine Verpflichtung zur unverzüglichen Bekanntgabe der Änderung seiner elektronische Adresse verletzt und auch keine…
VwGH: Für die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 6 EStG ist nur ein kausaler und kein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Abfertigungszahlung und der Beendigung des Dienstverhältnisses notwendig. (östz)
Erste Rsp. Hat die Kreditgeberin wie hier einer Verwendung zur Bezahlung der Verfahrenskosten zwar zugestimmt, sind die Geldmittel aber nicht zweckgebunden, ist der Massekredit schon deshalb keine taugliche Sicherheit für die Entlohnung des Insolvenzve…