VwGH: Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Einkünfteempfängers kann grundsätzlich auch durch andere Mittel als durch die Ansässigkeitsbescheinigung gem § 2 Abs 1 DBA-Entlastungsverordnung nachgewiesen werden. (östz)
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BFG: Fälschlich ausbezahltes Arbeitslosengeld unterliegt nicht dem Pfändungsschutz des § 54 AbgEO (östz)
BFG: Fälschlich ausbezahltes Arbeitslosengeld unterliegt nicht dem Pfändungsschutz des § 54 AbgEO (östz)
Hier: Beschlagnahme eines LKW mit Waren mit Bestimmungsort Russland von ukrainischen Behörden am Tag der russischen Invasion – kein unabwendbares Ereignis; die bekl Frachtführerin kannte die angespannte politische Situation, ihre Einschätzung war für d…
Tschech. Fall. Ein öffentlicher Auftraggeber kann den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für einen Nachfolge-Auftrag nicht mit dem Schutz von Ausschließlichkeitsrechten rechtfertigen, wenn der Grund für diesen Schutz …
BFG: Keine Verlängerung der Festsetzungsverjährung gem § 209 BAO, weil die Amtshandlungen nicht auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren und die Abgabenbehörde ausreichend Zeit für eine taugliche Verlängerungshandlung hatte. (östz)…
BFG: Keine Verlängerung der Festsetzungsverjährung gem § 209 BAO, weil die Amtshandlungen nicht auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren und die Abgabenbehörde ausreichend Zeit für eine taugliche Verlängerungshandlung hatte. (östz)…
Hier: Beschlagnahme eines LKW mit Waren mit Bestimmungsort Russland von ukrainischen Behörden am Tag der russischen Invasion – kein unabwendbares Ereignis; die bekl Frachtführerin kannte die angespannte politische Situation, ihre Einschätzung war für d…
Tschech. Fall. Ein öffentlicher Auftraggeber kann den Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für einen Nachfolge-Auftrag nicht mit dem Schutz von Ausschließlichkeitsrechten rechtfertigen, wenn der Grund für diesen Schutz …
VwGH: Eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit kann selbst dann den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland bestehen lassen, wenn die Familie ins Ausland mitzieht, die Wohnung im Inland aber beibehalten wird. (östz)