Klarstellung. Es folgt bereits aus der klaren Formulierung der Klausel Art 4.1.3 AVBW 1994 „Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts“, dass dieser Risikoausschluss Kau…
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BFG: Das Melbourne-Agreement steht der Verlagerung des Leistungsorts von in Österreich genutzten Telekommunikationsleistungen vom Drittland in das Inland nicht entgegen (östz)
BFG: Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (östz)
Eine Mitteilung gem § 37 Abs 1 MedienG hat zwingend nicht nur den Namen des Anklägers oder Antragstellers, sondern auch jenen des Angeklagten oder Antragsgegners zu enthalten. (rdw)
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
BFG: Wird ein Eventualantrag vor dem Eintritt des Eventualfalls erledigt, belastet dies die Erledigung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (östz)
Eine Mitteilung gem § 37 Abs 1 MedienG hat zwingend nicht nur den Namen des Anklägers oder Antragstellers, sondern auch jenen des Angeklagten oder Antragsgegners zu enthalten. (rdw)
BFG: Die Antragsberechtigung für die Forschungsprämie geht bei einem Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG rückwirkend mit dem Ablauf des Zusammenschlussstichtags auf die Mitunternehmerschaft über. (östz)
Dt. Fall; Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. (zfr)
§ 27 Abs 3 EStG kann nicht in Form eines Individualantrags vor dem VfGH angefochten werden, weil Umwegsunzumutbarkeit aufgrund der Möglichkeit des Antrags auf Veranlagung nicht gegeben ist. (östz)