Die verfahrensgegenständlichen Hagelschutznetz-Anlagen stellen eine Vergrößerung der bestehenden Kfz-Abstellplätze der Höhe nach und damit einen Zubau dar (Vergrößerung der baulichen Anlage, bauliche Integration und optischer Eindruck eines Gesamtbauwe…
News & Publikationen
Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist kein Mitglied der Wirtschaftskammer gem § 2 WKG. Die einzelnen Organgesellschaften unterliegen der Kammerumlagepflicht und sind für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage isoliert zu betrachten. (östz)
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung und Anpassung des Verordnungstextes durch präzise und einheitliche Formulierungen (östz)
Klarstellung. Bemessungsstichtag für die Ermittlung der dauernden Invalidität ist nach Art 7.1. AUVBP 2015 die ärztliche Untersuchung bzw Erstellung des Gutachtens. Dass in den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eine weitere dauerhafte Gesund…
BFG: Bei Vorliegen mehrerer Arbeitsstätten, die zu unterschiedlich hohen Pendlerpauschalen führen, kommt es zur aliquoten Konsumation des niedrigeren Pendlerpauschales/Pendlereuros. (östz)
Hier keine ausreichende Zustrittskontrolle, weil die – grds versperrte – Tür zwar nur mit einer Kundenkarte geöffnet werden kann, aber auch andere Personen das Wettlokal unkontrolliert betreten konnten, etwa gemeinsam mit Freunden oder indem sie bei An…
Keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich der Veräußerer ein dreieinhalb Jahre andauerndes, vertragliches Nutzungsrecht am veräußerten Wohnsitz zusichern lässt. (östz)
Die Maklerin hat hier keinen Anspruch auf Provision, weil sie der Kundin entgegen dem Maklervertrag kein Wohnungsobjekt, sondern ein als Büro gewidmetes Objekt vermittelt hat. Von einer „Zweckgleichwertigkeit“ (§ 6 Abs 3 MaklerG) kann keine Rede sein, …
Schuldet die Vermieterin von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmen Wasser, stehen die Kosten der Vermieterin für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steu…
Besteht aufgrund der Art der Umsätze keine Pflicht eine Rechnung auszustellen, verstößt das Voraussetzen einer Rechnungsberichtigung für die Berichtigung einer Steuerschuld gegen die Grundsätze der Effektivität und der Neutralität. (östz)