BFG: Für Zwecke der 1.000 m2-Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung gem § 30 Abs 2 Z 1 EStG ist die befreite Fläche – nach Abzug des Baugrunds, der den Hauptwohnsitz vermittelt – auf Bau- und Grünlandfläche entsprechend deren Verhältnis am gesamten Grun…
News & Publikationen
Trotz bestehendem Annäherungsverbot kann hier mit einstweiliger Verfügung die Geschäftsführungsbefugnis entzogen werden: Beide Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Zwecke und decken sich nicht. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Antragsgegner als Gese…
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Ö. Fall. Bei der Beurteilung, ob der Bestand der Vogelart trotz einer Störung, die zu einer Bestandreduzierung führt, weiterhin auf ausreichendem Stand verbleibt oder die Störung die Wiederherstellung eines ausreichenden Stands voraussichtlich nicht be…
EuGH: Gem Art 49 Abs 3 GRC darf das Strafmaß nicht unverhältnismäßig zur Straftat sein. (östz)
Die Beschwerde muss ua die Bezeichnung des Beschwerdeführers in einer Art enthalten, dass seine Individualität bestimmbar ist. Diesem Erfordernis wurde hier weder durch die Bezeichnung „N. N.“ noch durch die Angabe der „Häftlingsnummer“ entsprochen, zu…
Geplante Änderungen iZm der Berücksichtigung von Cashflow-Komponenten beim Werthaltigkeitstest nach IAS 36. (rwz)
Hier Streitanhängigkeit gegeben: Ist – wegen unterschiedlicher Ansichten betr das Stimmgewicht – strittig, ob ein bestimmter Beschluss gefasst wurde (die Beschlussanträge der Tagesordnung „angenommen“ wurden) oder diese Beschlussanträge abgelehnt wurde…
EuGH: Das nationale Recht kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die MwSt des Empfängers einer Lieferung vorsehen, auch wenn das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der Beteiligung des Empfängers an Steuerhinterziehung verweigert wurde. (östz)
Nachfolgeregelung für das außer Kraft getretene Weiterbildungsgeld ab 2026 (ard, pvp)