Hier: Verursachung des Schaden an den CO2-Sonden der versicherten Wärmequellenanlage durch einen direkten Blitzschlag; andere Schadensursachen wurden ausgeschlossen. Diese Feststellungen beinhalten zwingend die Feststellung, dass der Blitz so in der Nä…
Notizie e pubblicazioni
BFG: Pensionszahlungen aufgrund von freiwilligen Beitragsleistungen an ausländische gesetzliche Pensionsversicherungen sind sonstige Einkünfte gem § 29 Z 1 EStG. (östz)
Der VPR-Wartungserlass 2025 bringt zahlreiche Klarstellungen und strukturelle Anpassungen in der Verrechnungspreiswelt – mit bemerkenswerten Auswirkungen auf viele Unternehmensbereiche. (östz)
ö. Fall; Der Umstand, dass einer Person, die internationalen Schutz beantragt, in ihrem Herkunftsland wegen einer auf einem Streit vermögensrechtlicher Natur beruhenden Blutfehde gegen alle oder manche Mitglieder ihrer Familie physische Gewalt bis hin …
Es ist nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters faktisch selbst zu übernehmen. Ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer Weisung durch das Insolvenzgericht ist § 84 IO nicht zu entnehmen und kann auch ni…
EuGH: Die Mitgliedstaaten dürfen beim Wahlrecht des Art 183 MwStSystRL den Grundsatz der Neutralität des Mehrwertsteuersystems nicht dadurch beeinträchtigen, dass der Steuerpflichtige ganz oder teilweise mit der Steuer belastet wird. (östz)
Anfragebeantwortung des BMF iZm Offenlegungspflicht. (östz)
VwGH: Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Krankheitskosten können nur bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. (östz)
Bei der Servicegebühr handelt es sich nicht um ein Zusatzentgelt, sondern um das dem Kunden verrechnete Entgelt für die (Haupt-)Leistung der Bekl, nämlich die Vermittlung des Vertrags zwischen dem Partnerbetrieb und dem Kunden unter Verwendung ihrer Pl…
EuGH: Das Wesen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ – wie in Art 205 MwStSyst-RL normiert –, ist, dass alle haftenden Personen für den Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt haften. (östz)