VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
Notizie e pubblicazioni
Keine Bedenken des VfGH gegen die Einhebung des ORF-Beitrags in seiner Ausgestaltung seit 2024 unter den Aspekten des Gleichheitsgrundsatzes und der Grundrechte auf Unversehrtheit des Eigentums, freie Meinungsäußerung und Datenschutz (jusit)
VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werde…
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werde…
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)