BFG: Eine nachträgliche abweisende Beschwerdeerledigung betreffend einen bislang nicht im abgeleiteten Bescheid berücksichtigten Feststellungsbescheid iSd § 192 BAO löst eine Verpflichtung zur Bescheidänderung gem § 295 Abs 1 BAO aus. (östz)
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EuGH: Das Recht auf Vorsteuerabzug hängt nicht davon ab, ob der Eingangsumsatz erforderlich war. (östz)
Erste Rsp. Die Baumassendichte bezieht sich nur auf Gebäude (§ 61 Abs 2 iVm Abs 3 TROG 2022). Hinsichtlich anderer baulicher Anlagen (hier: elektronisches Outdoor Werbe-Display) hätte im Bebauungsplan eine (Mindest-)Bebauungsdichte festgelegt werden kö…
EuGH: Das Recht auf Vorsteuerabzug hängt nicht davon ab, ob der Eingangsumsatz erforderlich war. (östz)
Erste Rsp. Die Baumassendichte bezieht sich nur auf Gebäude (§ 61 Abs 2 iVm Abs 3 TROG 2022). Hinsichtlich anderer baulicher Anlagen (hier: elektronisches Outdoor Werbe-Display) hätte im Bebauungsplan eine (Mindest-)Bebauungsdichte festgelegt werden kö…
Als Pendant zum Widerruf (vgl Art 7 Abs 3 DSGVO) muss auch die Verweigerung einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten so einfach sein wie die Einwilligung. Dies ist hier zu verneinen: Erteilung der Einwilligung nur ein Klick, Nichtabg…
BFG: Bei der Frage, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, kommen wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als persönlichen Beziehungen zu. (östz)
Als Pendant zum Widerruf (vgl Art 7 Abs 3 DSGVO) muss auch die Verweigerung einer Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten so einfach sein wie die Einwilligung. Dies ist hier zu verneinen: Erteilung der Einwilligung nur ein Klick, Nichtabg…
BFG: Bei der Frage, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, kommen wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung als persönlichen Beziehungen zu. (östz)
ö. Fall. Ein Kreditgeber, der Wohnbaukredite ohne und mit Hypothek und mit unterschiedlichen Zins-Varianten anbietet, muss nicht für jede Verzinsungsform jeweils ein repräsentatives Beispiel anführen. Hätte der Unionsgesetzgeber die Kreditgeber dazu ve…