Hier keine Diebstahlshandlung (iSd ABHP 2011): Das Kryptoguthaben befand sich nicht auf der Hardware-Wallet oder dem Computer des Kl, sondern auf der Blockchain. Mittels Schadsoftware wurden dem Kl seine Zugangsdaten zum Kryptoguthaben sowie die Wieder…
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Ital. Fall. Fällt das Verhalten eines Gewerbetreibenden im Lebensmittelbereich als irreführende Geschäftspraxis unter Art 6 RL über unlautere Geschäftspraktiken, kann es nach der entsprechenden nationalen Umsetzungsnorm geahndet werden, auch wenn es zu…
Poln. Fall. In Verbraucherkreditverträge dürfen keine Klauseln aufgenommen werden, die die Anwendung des Zinssatzes auch auf (Teil-)Beträge des gesamten geliehenen Betrags vorsehen, die zur Begleichung der mit dem Kredit verbundenen Kosten verwendet we…
Klarstellung. War die Aufwärmrunde Teil des (eigentlichen) Rennens, ist sie schon deshalb vom Risikoausschluss gem dem vorliegenden Art 15.2. AUVB 2015 (Ausschluss von Fahrten bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten) um…
Die Auskunftspflicht eines Host-Providers nach dem ECG unterliegt grds dem Herkunftslandprinzip (Recht des Niederlassungsstaats des Diensteanbieters). Eine Abweichung zugunsten österreichischen Rechts kommt nur ausnahmsweise nach § 22 ECG in Betracht, …
Dt. Fall. Für eine Nutzung „zum Zwecke von“ Pastiches iSd Art 5 Abs 3 Buchst k RL 2001/29/EG (offen epigonale Verwendung geschützter Werk[-teile], um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen) genügt…
Kunden, die von der bekl Stromlieferantin nicht nur Strom beziehen, sondern ihr auch überschüssigen Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen entgeltlich überlassen („Prosumer“), sind in Bezug auf die Strombezugsverträge mit der Bekl als Verbraucher anzuse…
Ersatz der Mehrkosten für eine Ersatzwohnung gem Art 1.3.13 ABH 2007 bei Unbenützbarkeit der Wohnung durch ein Schadenereignis auf „längstens 12 Monate nach dem Eintritt des Schadenereignisses“ – Beginn dieser Frist mit dem Sachschaden, der durch unmit…
Erste Rsp. Kann durch einen Prämienzuschlag, einen Risikoausschluss, Verminderungen des Leistungsumfangs oder aus einer Kombination dieser Maßnahmen ein versicherbares Risiko erreicht werden, ist der Versicherer verpflichtet, der behinderten Person den…
Klarstellung. Unterschiedliche Entgelte für die Umbuchung eines Fluges, die sich aus verschiedenen Tarifen eines Luftfahrtunternehmens ergeben, sind idR nicht gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB. (rdw)