Aktualisierte Richtlinie zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften. (östz)
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BFG: Abfertigungsrückstellungen für freiwillige Abfertigungszusagen an Vorstandsmitglieder dürfen gem § 14 Abs 1 Z 3 EStG nicht gebildet werden, wenn bereits eine Verpflichtung zur Einzahlung in das System der „Abfertigung neu“ besteht. (östz)
BFG: Aufwendungen eines nicht beteiligten Geschäftsführers für eine Bürgschaft zugunsten der Gesellschaft sind nur abzugsfähig, wenn von einer hinreichend beruflichen Veranlassung auszugehen ist. (östz)
BFG: Kein Vorsteuerabzug für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Bedürfnisanstalten aufgrund einer fehlenden unternehmerischen Tätigkeit. (östz)
BFH: Das Preisgeld für einen Wissenschaftspreis ist kein Arbeitslohn iSd § 19 Abs 1 dEStG, wenn das Preisgeld nicht für Leistungen im Rahmen eines konkreten Dienstverhältnisses gewährt wird und ist auch keine sonstige Leistung iSd § 22 Z 3 dEStG. (östz…
BFG: Ausbildungskosten gelten regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung, weil die Ausbildung kraft freien Willensentschlusses erfolgt, daher nicht zwangsläufig erwächst und somit nicht außergewöhnlich ist. (östz)
BFG: Das Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG 1988 ist unionsrechtswidrig und muss geltungserhaltend reduziert werden. (östz)
Entscheidend für die Anwendbarkeit des 19-jährigen Berichtigungszeitraums nach § 12 Abs 10a UStG 1994 idF vor dem 1. StabG 2012 ist, ob im Zeitpunkt des Erwerbs auch eine nicht unternehmerische Nutzung der Immobilie beabsichtigt ist. (östz)
BFH: Die britische „remittance-basis“-Besteuerung kann eine Vorzugsbesteuerung sein, die zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem § 2 dAStG führt. (östz)
BFG: Volljährige Pflegekinder sind den übrigen Kindern iSv § 2 Abs 3 FLAG gleichgestellt. (östz)