BFG: Gem Art 15 Abs 3 DBA Malta dürfen Einkünfte aus der Tätigkeit an Bord eines Flugzeuges in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. (östz)
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BFG: Die stärksten persönlichen Beziehungen bestehen idR zu dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
BFG: Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob die UID-Nr des Abnehmers eine materiell-rechtliche Voraussetzung der Befreiung der ig Lieferung nach den Quick Fixes darstellt (östz)
Das BFG hielt die Festsetzung einer Zwangsstrafe gegenüber einer Gesellschaft für zulässig, auch wenn über deren Vermögen zwischen der Androhung und der tatsächlichen Festsetzung der Zwangsstrafe ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. (östz)
VwGH: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
BFG: Unterbleibt der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, rechtfertigt dies die Annahme einer für die Uneinbringlichkeit kausalen und schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters. (östz)
BFG: Mehrere gleichzeitig bereitstehende Dienstfahrzeuge für einen Arbeitnehmer führen zu mehreren Sachbezugswerten (östz)
VwGH: Ungeachtet der Tatsache, dass die Schweiz AHV-Renten unter Art 21 DBA Ö-CH subsumiert, sind derartige Renten für österreichische Zwecke gem Art 19 iVm Art 23 Abs 1 DBA Ö-CH steuerfrei zu stellen und unter Progressionsvorbehalt zu befreien. (östz)…
EuG: Die Verbrauchsteuerpflicht kann nur aufgrund der in der Richtlinie aufgezählten Tatbestände entstehen. (östz)
Ein ehemaliger Geschäftsführer kann auch für Abgabenausfälle haften, die erst nach Beendigung seiner Vertretertätigkeit eintreten, soweit sie auf von diesem zu verantwortende Pflichtverletzungen in der Zeit seiner aktiven Geschäftsführertätigkeit zurüc…