Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das BMF auf bestehende abgabenrechtliche Maßnahmen hin. (östz)
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BFG: Für die Rechtswirksamkeit der Zustellung kommt es nicht drauf an, ob der Empfänger aufgrund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung der Sendung findet. (östz)
BFG: Die erstmalige Einkünfteerzielung iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG liegt bei einem nicht parifizierten Gebäude mit mehreren Wohneinheiten bereits dann vor, wenn ein Teil des Gebäudes zur Erzielung von Einkünften verwendet wurde. (östz)
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung und Anpassung des Verordnungstextes durch präzise und einheitliche Formulierungen (östz)
Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist kein Mitglied der Wirtschaftskammer gem § 2 WKG. Die einzelnen Organgesellschaften unterliegen der Kammerumlagepflicht und sind für Zwecke der Berechnung der Kammerumlage isoliert zu betrachten. (östz)
BFG: Bei Vorliegen mehrerer Arbeitsstätten, die zu unterschiedlich hohen Pendlerpauschalen führen, kommt es zur aliquoten Konsumation des niedrigeren Pendlerpauschales/Pendlereuros. (östz)
Keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn sich der Veräußerer ein dreieinhalb Jahre andauerndes, vertragliches Nutzungsrecht am veräußerten Wohnsitz zusichern lässt. (östz)
Schuldet die Vermieterin von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmen Wasser, stehen die Kosten der Vermieterin für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steu…
Besteht aufgrund der Art der Umsätze keine Pflicht eine Rechnung auszustellen, verstößt das Voraussetzen einer Rechnungsberichtigung für die Berichtigung einer Steuerschuld gegen die Grundsätze der Effektivität und der Neutralität. (östz)
BFG: § 13 Abs 3 letzter Satz KStG idF AbgÄG 2015 verstößt in Bezug auf Zuwendungen an Begünstigte, die in Staaten, mit denen Österreich ein dem OECD MA folgendes DBA abgeschlossen hat, ansässig sind, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 63 AEUV. (…