BFG: § 3 Abs 1 Z 35 EStG ist lex specialis zu § 67 Abs 1 EStG. (östz)
östz
BFG: Ein Kreditinstitut kann sich gem § 38 Abs 3 BWG nicht auf das Bankgeheimnis berufen, um der GMSG-Meldepflicht zu entgehen. (östz)
Antworten auf Anfragen der Landwirtschaftskammer und der KSW (östz)
BFG: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn dieses nach Art der Tätigkeit notwendig ist. (östz)
BFG: Die Befreiungsmethode des Art 23 Abs 1 DBA Malta ist auch dann anwendbar, wenn Einkommen sowohl im Quellenstaat als auch im Ansässigkeitsstaat besteuert werden kann. (östz)
Fristverlängerungen; Erleichterungen bei Zahlungen; Absetzbarkeit von Spenden und neuer Alltagsgegenstände. (östz)
OGH: Die steuerrechtliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen in § 4 Abs 1 Z 3 Sachbezugswerte-Verordnung, wonach der Sachbezug bei der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs mit Null anzusetzen ist, schlägt nicht auf die Bemessung des …
Für die Ermittlung des Jahressechstels iSd § 67 EStG sind auch nicht in Österreich steuerbare laufende Einkünfte zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Ausschüttungen an echten stillen Gesellschafter stellen mangels Abzugsfähigkeit Dividenden gem Art 10 DBA Deutschland dar (östz)
BFG: Die Zwischenbankbefreiung des § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG könnte eine staatliche Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV sein. (östz)