BFG: Keine Bescheidaufhebung gem § 299 BAO, da die dem Bescheid zugrundeliegende Bestimmung des § 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG verfassungskonform ist. (östz)
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BFG: Die fehlende Approbationsbefugnis eines Organs des FA Graz-Stadt bei Unterzeichnung einer Erledigung des FA Graz-Umgebung führt zu absoluter Nichtigkeit einer Erledigung. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 30. 9. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Für Zwecke der 1.000 m2-Begrenzung der Hauptwohnsitzbefreiung gem § 30 Abs 2 Z 1 EStG ist die befreite Fläche – nach Abzug des Baugrunds, der den Hauptwohnsitz vermittelt – auf Bau- und Grünlandfläche entsprechend deren Verhältnis am gesamten Grun…
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EuGH: Gem Art 49 Abs 3 GRC darf das Strafmaß nicht unverhältnismäßig zur Straftat sein. (östz)
EuGH: Das nationale Recht kann eine gesamtschuldnerische Haftung für die MwSt des Empfängers einer Lieferung vorsehen, auch wenn das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der Beteiligung des Empfängers an Steuerhinterziehung verweigert wurde. (östz)
BFG: Die Kleinunternehmerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG idF BGBl I 2018/62 ist auf einen ausländischen Vermieter einer inländischen Immobilie nur bei Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder einer festen Niederlassung im Inland anwendbar. (östz)
BFG: Die (Nicht-)Verbücherung im Grundbuch steht der Festsetzung der Rechtsgeschäftsgebühr bei entgeltlicher Einräumung einer Dienstbarkeit nicht entgegen. (östz)
BFG: Vorbereitungskurse für einen Aufnahmetest können unter bestimmten Umständen als Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG angesehen werden. (östz)