BFG: Das BFG ist berechtigt, eine verbindliche Zolltarifauskunft im Rechtsmittelverfahren abzuändern. (östz)
östz
BFG: Immobilienertragsteuer und Korrektur für bereits verjährte Jahre gem § 28 Abs 7 EStG iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG zulässig. (östz)
EuGH: Ausgleichsleistungen sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage, wenn diese nicht unmittelbar mit dem Preis zusammenhängen und auch kein Zusammenhang zur Leistung besteht. (östz)
VfGH: Der Energiekostenbeitrag-Strom verstößt (in Hinsicht auf den Zeitraum vom 1. 7.–31. 12. 2023) nicht gegen Verfassungsrecht. (östz)
Ein Abstand von 2,5 Jahren zwischen den Kündigungsterminen schließt nicht von vorneherein aus, dass ein Vertrag von unbestimmter Dauer vorliegt. (östz)
VwGH: Vertreterentschädigungen, die ein Hausbesorger an seine Vertretung entrichtet und durch seinen Arbeitgeber ersetzt bekommt, sind weder „durchlaufende Gelder“ noch „Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber“ iSd § 26 Z 2 EStG. (östz)
BFG: Der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wird an dem Ort verwirklicht, wo die Schmälerung des Unternehmensvermögens stattgefunden hat. (östz)
BFG: Die entgeltliche Überlassung eines Kfz, dessen Anschaffung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, darf zur Vermeidung einer systemwidrigen Doppelbelastung nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. (östz)
EuGH: Gesamtschuldnerisch haftende Dritte müssen Tatsachenfeststellungen und rechtliche Würdigungen der Steuerverwaltung zum Bestehen und Höhe der Steuerschuld des ursprünglichen Steuerschuldners wirksam anfechten können. (östz)
VwGH: Die Zustellvollmacht bedarf nicht zwingend einer ausdrücklichen Eintragung in FinanzOnline, sondern kann sich auch aus anderen Eingaben der Steuerpflichtigen oder ihrer steuerlichen Vertreterin ergeben. (östz)