GA Szpunar: Bereits vor dem Inkrafttreten des Art 9a MwSt-DVO war die Vermutung gerechtfertigt, dass ein App-Store-Betreiber bei der Bereitstellung mobiler Apps von Drittanbietern im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt. (östz)
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
- Privatstiftungen
- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
- Vermögens- und Anlageberatung
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- Handelsrecht
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- Marken- und Patentangelegenheiten
- Kreditsicherung
- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
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- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
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- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
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- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
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- Betriebsanlagengenehmigungen
- Agrarverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
- Dienstverträge
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- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
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- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
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- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
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- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
Verbandsklage: AGB betr Kreditkarten
Überwiegendes Obsiegen der Bekl, jedoch ua instransparente Klauseln betr Haftung des Karteninhabers und Wechselkurs (rdw)
Schadenersatz wegen Diskriminierung nach einer Entlassung während der Schwangerschaft
Der Schadenersatzanspruch wegen einer diskriminierenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen sich gelten lässt. (ard, pvp)
BMF zur Quellensteuerbefreiung im Rahmen öffentlich abgesicherter Exportfinanzierung
BMF: Die OeKB und die OeEB gelten als „öffentliche Einrichtungen zum Zwecke der Exportfinanzierung“ iSd Art 11 Abs 3 lit c DBA-Usbekistan. (östz)