Ö. Fall; Bei Bereitstellung eines Streamingdienstes als Bereitstellung einer „digitalen Dienstleistung“ bleibt Widerrufsrecht des Verbrauchers aufrecht, auch wenn der Verbraucher während der Widerrufsfrist mit dem Streamen begonnen hat. (rdw)
- Firmengründungen, Gesellschaftsrecht
- Privatstiftungen
- Verwaltung von Haus- und Grundeigentum
- Aktienrecht
- Handelsrecht
- Kartellrecht
- Marken- und Patentangelegenheiten
- Kreditsicherung
- Insolvenzrecht (Unternehmensauflösung)
- Ent- und Umschuldung
- Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauterem Wettbewerb)
- Exportbetreuung
- Agrarrecht
- Zollrecht
- Strafrecht und Strafprozessrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Präventionsberatung (Compliance)
- Finanzstrafrecht
- Wiederaufnahme des Strafverfahrens
- Strafvollzug
- Prozessbegleitung
- Gewerberechtliche Bewilligungen
- Umweltschutz
- Betriebsanlagengenehmigungen
- Agrarverfahren
- Zusammenlegungsverfahren
- Grundverkehrsverfahren
- Verwaltungsstrafverfahren vor Polizeibehörden und Bezirkshauptmannschaften, insbesondere nach Verkehrsunfällen
- Führerscheinentzugsverfahren
- Liegenschaftsverträge
- Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
- Schenkungsverträge
- Wohnungseigentumsverträge
- Pacht- und Mietverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Gesellschaftsverträge und Stiftungen
- Kooperationsverträge
- Darlehens- und Kreditverträge
- Finanzierungsverträge
- Familienrechtliche Verträge (Eheverträge)
- Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Schutz des Eigentums und sonstiger Rechte
- Besitzstörung
- Miet- und Wohnrecht
- Konsumentenschutz
- Eherecht, Scheidung, Unterhalt, Adoption
- Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigungsschutz)
- Baurecht
- Grundbuch- und Firmenbucheintragungen
- Verkehrsrecht (Abwicklung von Unfallschäden)
- Versicherungsberatung (Ansprüche)
- Erbregelungen und schriftliches Abhandlungsverfahren
- Außerstreitverfahren
- Vereinsrecht
- Lebensmittelrecht
- Devisenrecht
- Medienrecht
- Schutz des geistigen Eigentums
- Einbringung offener Forderungen
- Finanzverfahren
- Oberster Gerichtshof
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof und EU-Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
News & Publikationen
Kein Verstoß gegen Exekutionstitel durch kommentarloses Teilen („Retweeten“)
Nach dem Wortlaut des Exekutionstitels ist es der Verpflichteten (nur) untersagt, sich die (inhaltlich unstrittig dem verbotenen Text gleichlautenden) Behauptungen in der Weise zu eigen zu machen, dass („indem“) sie diese wiedergegebenen Behauptungen ü…
BFG: Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, Istbesteuerung-Leistungszeitpunkt
BFG: Beim Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung fallen während aufrechter Kleinunternehmerreglung erbrachte Leistungen weiterhin unter die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. (östz)
Überarbeitung der KSW-Empfehlungen zur Unternehmensbewertung infolge des neuen KFS/BW 1
Anpassung der begleitenden Empfehlungen der KSW an die Neufassung des Fachgutachtens (rwz)