Keine Bedenken des VfGH gegen die Einhebung des ORF-Beitrags in seiner Ausgestaltung seit 2024 unter den Aspekten des Gleichheitsgrundsatzes und der Grundrechte auf Unversehrtheit des Eigentums, freie Meinungsäußerung und Datenschutz (jusit)
News & Publikationen
VwGH: Eine Übertragung der Liegenschaft unter der Bedingung, dass die Rückgängigmachung tatsächlich erfolgt, verhindert nicht die gem § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG für die Rückerstattung der GrESt geforderte Wiedererlangung der Verfügungsmacht. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2025 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Bescheide müssen für deren Wirksamkeit nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin gerichtet werden. (östz)
VwGH: Beschwerden gegen unbefugte Einsicht in Mitarbeiterkrankendaten sind Ausdruck der privaten Lebensführung; Prozesskosten, die mit nicht steuerpflichtigen Schadenersatzsprüchen im Zusammenhang stehen, können nicht als Werbungskosten abgezogen werde…
BFG: Nach stRsp des VwGH besteht die stärkste persönliche Beziehung idR an dem Ort, an dem jemand regelmäßig mit seiner Familie lebt. (östz)
Entsprechend der Judikatur zu Kapitalgesellschaften ist aufgrund der gleichgelagerten Interessenlage auch bei der Vollbeendigung des Vereins während eines gegen ihn geführten Passivprozesses das Verfahren auf Begehren des Kl fortzusetzen. Wünscht der K…
BFH: Deutschland darf eine Abfindungszahlung, die ein in Deutschland ansässiger aber in Luxemburg tätiger Arbeitnehmer erhalten hat, nach Art 14 Abs 1 DBA D-LUX besteuern. (östz)
Klarstellung. Die Forderung nach einer detaillierten Erklärung „versicherungsmathematischer Grundsätze“ im Rahmen Allgemeiner Versicherungsbedingungen – neben der ohnehin gegebenen aufsichtsrechtlichen Kontrolle dieser Grundsätze – wäre ein Zuviel an I…
VwGH: Die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als wirksamer Verzicht auf die Anwendung der Pauschalregelung des § 22 UStG gewertet werden, wenn die Anwendung der normalen MwSt-Regelung nicht mit besonderen Schwierigkeiten für den Steuerpflichtig…