Unveränderter Zinssatz. (östz)
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BFG: Behandlungskosten für eine psychische Erkrankung einer Lehrerin sind bei fehlender berufsspezifischer Typizität der Krankheit nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Der Begriff Gewinnbeteiligungen iSd § 3 Abs 1 Z 35 EStG darf weder sehr eng noch besonders weit ausgelegt werden, sondern ist an die Objektivierbarkeit des Anknüpfungswertes gebunden. (östz)
BFG: Der Begriff Gewinnbeteiligungen iSd § 3 Abs 1 Z 35 EStG darf weder sehr eng noch besonders weit ausgelegt werden, sondern ist an die Objektivierbarkeit des Anknüpfungswertes gebunden. (östz)
Poln. Fall; Gemäß Art 23 VerbraucherkreditRL müssen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen die aufgrund dieser RL erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen festlegen und die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Sanktionen …
BFG: Gem § 1 Abs 1 Z 3 UStG entsteht eine Einfuhrumsatzsteuerschuld, wenn eine Ware aufgrund eines Verstoßes gegen die zollrechtlichen Verpflichtungen in das Zollgebiet der Union verbracht wird. (östz)
Poln. Fall; Gemäß Art 23 VerbraucherkreditRL müssen die Mitgliedstaaten für Verstöße gegen die aufgrund dieser RL erlassenen innerstaatlichen Vorschriften Sanktionen festlegen und die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen treffen. Die Sanktionen …
BFG: Gem § 1 Abs 1 Z 3 UStG entsteht eine Einfuhrumsatzsteuerschuld, wenn eine Ware aufgrund eines Verstoßes gegen die zollrechtlichen Verpflichtungen in das Zollgebiet der Union verbracht wird. (östz)
VO zur pauschalen Berücksichtigung von Aufwendungen aus der beruflichen Nutzung von Massenbeförderungsmittel (östz)
VO zur pauschalen Berücksichtigung von Fahrzeugaufwendungen (östz)