Hat der Zulassungsbesitzer anzeigepflichtige Änderungen an einem Kfz einer genehmigten Type nicht unverzüglich dem Landeshauptmann angezeigt, ist er sowohl nach § 103 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 KFG zu betrafen, als auch – bei Inbetriebnahme des Kfz als Lenke…
Notizie e pubblicazioni
BFG: Krankheitstage sind keine Tätigkeitstage iSd Art 15 DBA Österreich-Serbien und daher bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte für den laufenden Arbeitslohn nicht zu berücksichtigen. (östz)
Hat der Zulassungsbesitzer anzeigepflichtige Änderungen an einem Kfz einer genehmigten Type nicht unverzüglich dem Landeshauptmann angezeigt, ist er sowohl nach § 103 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 KFG zu betrafen, als auch – bei Inbetriebnahme des Kfz als Lenke…
BFG: Krankheitstage sind keine Tätigkeitstage iSd Art 15 DBA Österreich-Serbien und daher bei der Aufteilung der Besteuerungsrechte für den laufenden Arbeitslohn nicht zu berücksichtigen. (östz)
BFG: Vorsollbeträge stellen keinen Teil des Bescheidspruchs dar, wenn sie nicht mit der festgesetzten Umsatzsteuerlast aufgerechnet und fällig gestellt werden. (östz)
Bei über Jahre gelebten, aber unwirksamen Anlage-Contracting-Verträgen mag aufgrund der zahlreichen Leistungen die Rückabwicklung komplex sein, sie hat jedoch nach den allgemeinen bereicherungsrechtlichen (und verjährungsrechtlichen) Grundsätzen zu erf…
Bei über Jahre gelebten, aber unwirksamen Anlage-Contracting-Verträgen mag aufgrund der zahlreichen Leistungen die Rückabwicklung komplex sein, sie hat jedoch nach den allgemeinen bereicherungsrechtlichen (und verjährungsrechtlichen) Grundsätzen zu erf…
BFG: Vorsollbeträge stellen keinen Teil des Bescheidspruchs dar, wenn sie nicht mit der festgesetzten Umsatzsteuerlast aufgerechnet und fällig gestellt werden. (östz)
Klarstellung. Das Verfahren über die Bestellung eines Notgeschäftsführers (hier: für die spätere Schuldnerin, eine GmbH) ist ein sog Schuldnerverfahren gem § 6 Abs 3 iVm § 8a IO, das auch während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner oder von ihm…
BFG: Eine nachträgliche abweisende Beschwerdeerledigung betreffend einen bislang nicht im abgeleiteten Bescheid berücksichtigten Feststellungsbescheid iSd § 192 BAO löst eine Verpflichtung zur Bescheidänderung gem § 295 Abs 1 BAO aus. (östz)