BFH: Eine Reduktion der Nichtrückkehrtage nach Art 15a DBA Deutschland-Schweiz kommt bei Krankheit des Arbeitnehmers nicht in Betracht. (östz)
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BFH: Eine Reduktion der Nichtrückkehrtage nach Art 15a DBA Deutschland-Schweiz kommt bei Krankheit des Arbeitnehmers nicht in Betracht. (östz)
Darin dass das RekursG einen anderen Strafrahmen angewendet hat als das ErstG (hier: Abs 5 statt Abs 1 des § 283 UGB), liegt keine Rechtswidrigkeit. (rdw)
Darin dass das RekursG einen anderen Strafrahmen angewendet hat als das ErstG (hier: Abs 5 statt Abs 1 des § 283 UGB), liegt keine Rechtswidrigkeit. (rdw)
ö. Fall. Art 6 Abs 1 Rom I-VO gilt nicht für einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Bank, wenn die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erfüllt waren, aber später erfüllt werden. (rdw)
VwGH: Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit im außerbetrieblichen Bereich sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. (östz)
ö. Fall. Art 6 Abs 1 Rom I-VO gilt nicht für einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einer Bank, wenn die in dieser Bestimmung genannten Anforderungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erfüllt waren, aber später erfüllt werden. (rdw)
VwGH: Kursverluste aus einem Fremdwährungskredit im außerbetrieblichen Bereich sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. (östz)
BFG: Dem versehentlichen Verwechseln eines Zustelldatums, wodurch ein Fristversäumnis entsteht, liegt kein bloß minderer Grad des Versehens zugrunde. (östz)
BFG: Dem versehentlichen Verwechseln eines Zustelldatums, wodurch ein Fristversäumnis entsteht, liegt kein bloß minderer Grad des Versehens zugrunde. (östz)