BMF: Bei einer Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst handelt es sich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gem Art 19 DBA-Italien. (östz)
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BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)
BFG: Einkünfte aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen nach § 31 EStG gelten bereits bei der Ausweisung auf dem Konto einer Kryptowährungsbörse in Euro als steuerbare Einkünfte. (östz)
BFG: Eine Rückwirkung auf „offene Verfahren“ ist im Fall der Umsatzsteuerzinsen eng auszulegen. (östz)
BFH: Einkünfte aus Abfindungen und Mitarbeiteroptionen, die ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einlösbar sind, müssen nach dem DBA Deutschland-Frankreich für die Aufteilung der Einkünfte das Ausmaß der tatsächlichen Ausübung in den Vertragsstaaten …
BFG: Kommunalsteuerpflicht für die Tätigkeit eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten besteht, wenn dieser organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist. (östz)
BFG: Die in § 16 Abs 1 COFAG-NoAG normierte Verzinsung des Rückerstattungsbetrages ab dem Zeitpunkt der Auszahlung verletzt nicht den Gleichheitssatz. (östz)
VfGH: Der Energiekostenbeitrag-Strom verstößt (in Hinsicht auf die geltend gemachten Bedenken) nicht gegen Verfassungsrecht. (östz)
VwGH: Es spielt für die Berichtigung der Vorsteuer keine Rolle, ob die Rückgängigmachung einer Lieferung zivilrechtlich ex nunc oder ex tunc erfolgt. (östz)