Eine Korrektur der ESt im Wege der direkten Veranlagung eines Arbeitnehmers ist im Falle von Zahlungsrückflüssen durch die Arbeitgeberin – insb aus Gründen der Verfahrensökonomie – zulässig. (östz)
östz
BFG: Ausländische Quellensteuern auf steuerbefreite Beteiligungserträge einer Privatstiftung können nicht auf die Körperschaftsteuer der Privatstiftung angerechnet werden. (östz)
VwGH: Die durch Art 9 BGBl I 2005/112 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) vorgesehenen Fristenregelungen gelten nicht bei Covid-19. (östz)
BFG: Ein „vorsätzliches Zusammenwirken“ iSd § 83 Abs 3 EStG erfordert ein aktives Handeln sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. (östz)
BFG: Aufwendungen, die in früheren Jahren als Betriebsausgaben angefallen wären, aber in dem betreffenden Jahr nicht angesetzt wurden, können nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. (östz)
VwGH: Einkommensteuerbegünstigte Vergütungen für eine patentrechtlich geschützte Diensterfindung iSd § 38 EStG können auch bei Vereinbarung einer allgemeinen gewinnabhängigen Erfolgsprämie vorliegen. (östz)
Anpassungen aufgrund der Einführung des „Digitalen Eilnachrichtenverfahrens“ (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 5. 4. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
VwGH: Ein Reihengeschäft liegt nur vor, wenn eine einzige Warenbewegung zu mehreren Lieferungen desselben Gegenstandes führt – das Feststehen des Endkunden vor der ersten Lieferung reicht dafür noch nicht aus. (östz)
Anfrage der WKO zum Steuersatz bei Milch (östz)