Kurzbeitrag zu Praxisfragen bei der Anwendung der herabgesetzten MiKöSt und des gesunkenen KöSt-Steuersatzes beim abweichenden Wirtschaftsjahr. (östz)
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VwGH: Für die wirksame elektronische Zustellung im Wege von FinanzOnline ist die Zustellung der Erledigungen in die Databox des „formellen“ Empfängers maßgeblich. (östz)
EuG: Wie in jedem Rechtsstaat sind die Unternehmen tatsächlich nicht verpflichtet, die gleiche Auslegung des Gesetzes wie die von der Steuerverwaltung empfohlene zu übernehmen. (östz)
VwGH: Eine ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids ist ausgeschlossen, wenn der verfahrenseinleitende Antrag auf endgültige Festsetzung damit endgültig unerledigt bleibt (östz)
BFG: Eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG ist auch dann zu entrichten, wenn die Selbstanzeige bereits vor Ankündigung der Prüfungsmaßnahme vorbereitet wurde. (östz)
BFG: Die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen gilt auch für die kurzfristige Vermietung zu Beherbergungszwecken. (östz)
EuGH: In keiner unionsrechtlichen Bestimmung wird iR eines Vorabentscheidungsverfahrens zwischen der Tragweite von Urteilen und Beschlüssen iSd Art 99 EuGHVfO unterschieden (östz)
Fraglich ist, ob die bloße Leistungsbereitschaft der Werkunternehmerin einen Leistungsaustausch iSd Art 2 Abs 1 MwStSyst-RL begründet. (östz)
Die Abgabe eines Gutscheines erfolgt nur dann, wenn der Kunde bereit ist, ein höheres Entgelt zu bezahlen. Daher ist davon auszugehen, dass der Abgabe des Gutscheines ein eigener Zweck beizumessen ist. Dies steht der Beurteilung als Nebenleistung entge…
Ersatz des Erlasses des BMF vom 15. 6. 2021 (östz)