Der VPR-Wartungserlass 2025 bringt zahlreiche Klarstellungen und strukturelle Anpassungen in der Verrechnungspreiswelt – mit bemerkenswerten Auswirkungen auf viele Unternehmensbereiche. (östz)
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BFG: Pensionszahlungen aufgrund von freiwilligen Beitragsleistungen an ausländische gesetzliche Pensionsversicherungen sind sonstige Einkünfte gem § 29 Z 1 EStG. (östz)
EuGH: Die Mitgliedstaaten dürfen beim Wahlrecht des Art 183 MwStSystRL den Grundsatz der Neutralität des Mehrwertsteuersystems nicht dadurch beeinträchtigen, dass der Steuerpflichtige ganz oder teilweise mit der Steuer belastet wird. (östz)
VwGH: Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene Krankheitskosten können nur bei Vorliegen triftiger medizinischer Gründe als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. (östz)
Anfragebeantwortung des BMF iZm Offenlegungspflicht. (östz)
EuGH: Das Wesen einer „gesamtschuldnerischen Haftung“ – wie in Art 205 MwStSyst-RL normiert –, ist, dass alle haftenden Personen für den Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt haften. (östz)
BFG: Einkommensteuerbescheide, die gem § 295 Abs 1 BAO von aufgehobenen Feststellungsbescheiden abgeleitet wurden, sind aufzuheben, da ihnen die rechtliche Grundlage fehlt. (östz)
BFG: Ein Verweis auf die Zustellfiktion am neuerlichen Sachbescheid ersetzt keinen Verweis auf einem gesondert ausgestellten Wiederaufnahmebescheid. (östz)
BFG: Auf üblichen Betriebsveranstaltungen an Arbeitnehmer gewährte Vorteile stellen keine steuerpflichtigen Einnahmen dar, wenn sie dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dienen. (östz)
Die Rechtsgeschäftsgebühr für einen einzelnen Bestandvertrag bemisst sich höchstens nach dem 18-fachen und niemals nach dem 21-fachen Jahreswert. (östz)