BFG: Kommunalsteuerpflicht für die Tätigkeit eines an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten besteht, wenn dieser organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist. (östz)
östz
BFG: Die in § 16 Abs 1 COFAG-NoAG normierte Verzinsung des Rückerstattungsbetrages ab dem Zeitpunkt der Auszahlung verletzt nicht den Gleichheitssatz. (östz)
VfGH: Der Energiekostenbeitrag-Strom verstößt (in Hinsicht auf die geltend gemachten Bedenken) nicht gegen Verfassungsrecht. (östz)
VwGH: Es spielt für die Berichtigung der Vorsteuer keine Rolle, ob die Rückgängigmachung einer Lieferung zivilrechtlich ex nunc oder ex tunc erfolgt. (östz)
EuGH: Die MwStSyst-RL und das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangen, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht gen…
VwGH: Nicht als Suchtgift zu qualifizierende Cannabis-Blüten unterliegen der Tabaksteuer gem § 3 Abs 6 iVm Abs 3 Z 1 TabStG. (östz)
BFG: Die DBA-Entlastungsverordnung ist so auszulegen, dass sie auf die Überwachung des „freiwilligen Lohnsteuerabzugs“ durch ein Finanzamt abstellt, ohne den Arbeitskräfteüberlasser ausdrücklich zur Haftungsübernahme zu verpflichten. (östz)
BMF zum Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums (östz)
BFH: Die Befreiung des § 3 Z 7 dKraftStG kann nur dann anwendbar sein, wenn der Anhänger ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe genutzt wird. (östz)
BFH: Die Befreiung des § 3 Z 7 dKraftStG kann nur dann anwendbar sein, wenn der Anhänger ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe genutzt wird. (östz)