BFG: Der ermäßigte Steuersatz des § 28 Abs 52 lit a UStG ist nicht auf Betriebe der Systemgastronomie anwendbar, bei der die Speisen nicht vorwiegend im Lokal verzehrt, sondern mitgenommen werden. (östz)
östz
BFG: Eine Zustellung an die Rechtsvertretung unmittelbar vor Mitteilung der Beendigung der Vollmacht fällt in die Risikosphäre der Partei. (östz)
Sind die Bestimmungen des Unionszollkodex dahin gehend auszulegen, dass die Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen die verbindliche Zolltarifauskunft auf den Zeitpunkt der Ausstellung dieser verbindlichen Zolltarifauskunft zurückwirkt? (östz)
VwGH: Das Finanzamt hat das Ausmaß der tatsächlichen privaten Nutzung festzustellen. Die bloße Nutzungsmöglichkeit ist nicht ausreichend. (östz)
BMF: Bei einer Witwenpension aus dem öffentlichen Dienst handelt es sich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gem Art 19 DBA-Italien. (östz)
BFG: Für den Anspruchszinsenbescheid ist nicht nur ohne Bedeutung aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgt ist, sondern sind auch die Gründe, weshalb Differenzbeträge entstanden sind, unerheblich. (östz)
VwGH: Eine Umwidmung iSd § 30 Abs 4 Z 1 EStG liegt nur dann vor, wenn eine tatsächliche Bebauung des Grundstücks nach den raumordnungsrechtlichen Bestimmungen möglich ist. (östz)
BFG: Einkünfte aus der Anschaffung und Veräußerung von Kryptowährungen nach § 31 EStG gelten bereits bei der Ausweisung auf dem Konto einer Kryptowährungsbörse in Euro als steuerbare Einkünfte. (östz)
BFG: Eine Rückwirkung auf „offene Verfahren“ ist im Fall der Umsatzsteuerzinsen eng auszulegen. (östz)
BFH: Einkünfte aus Abfindungen und Mitarbeiteroptionen, die ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses einlösbar sind, müssen nach dem DBA Deutschland-Frankreich für die Aufteilung der Einkünfte das Ausmaß der tatsächlichen Ausübung in den Vertragsstaaten …