BFH: Die entgeltliche, vertretungsweise Übernahme von ärztlichen Notfalldiensten ist umsatzsteuerfrei. (östz)
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BFG: Eine BVE durch ein sachlich unzuständiges FA führt zur Rechtswidrigkeit, selbst wenn das erlassende Organ für das zuständige FA approbationsbefugt wäre. (östz)
BFG: ISd Ermessensübung nach § 20 BAO ist es ua gerechtfertigt, die KESt nach § 95 Abs 4 EStG direkt dem Empfänger der Erträge vorzuschreiben, wenn die steuerlichen Auswirkungen nicht geringfügig sind und die Haftung der Gesellschaft infolge Verjährung…
EuGH: Selbst wenn vorsteuerabzugsberechtigte Kunden gleichwertige Leistungen erhalten, bleibt das Steueraufkommen bei Endverbraucherrechnungen nicht gefährdet. Die Gefährdung muss jeweils anhand der konkreten Rechnung betrachtet werden. (östz)
Kundmachung der Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrags ab 2026 durch die FMA (östz)
BFG: Ein Catering-Unternehmer, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Konsumationsentgelte von Besuchern entgeltlicher Wiener Sportveranstaltungen fordert, ist als Steuerpflichtiger iSd W-SFBG anzusehen. (östz)
BFG: Der Progressionsvorbehalt bei Steuerpflichtigen, die nach § 1 Abs 4 EStG in die unbeschränkte Steuerpflicht optieren, ergibt sich aus §§ 1, 2 und 33 EStG sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. (östz)
GA Szpunar: Bereits vor dem Inkrafttreten des Art 9a MwSt-DVO war die Vermutung gerechtfertigt, dass ein App-Store-Betreiber bei der Bereitstellung mobiler Apps von Drittanbietern im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt. (östz)
BMF: Die OeKB und die OeEB gelten als „öffentliche Einrichtungen zum Zwecke der Exportfinanzierung“ iSd Art 11 Abs 3 lit c DBA-Usbekistan. (östz)
BFG: Entscheidet ein abgelehnter Richter in der Sache, bevor über ein gegen ihn gerichtetes nicht offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch entschieden worden ist, führt dies zu einem Verfahrensmangel. (östz)
