Der OGH möchte vom EuGH va wissen, ob Art 13 Abs 2 iVm Art 11 Abs 1 lit b EuGVVO 2012 auch Entschädigungsstellen (Garantiefonds) nach der RL 2009/103/EG (6. KH-RL = 6. KH-RL = Kfz-HaftpflichtversicherungsRL) erfasst. (rdw)
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- Vertretung in gerichtlichen Obsorgerechtsverfahren, Kontaktrechtsverfahren, Unterhaltsverfahren und Scheidungsverfahren
- Einvernehmliche Scheidung/streitige Scheidung
- Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen im Sinne des § 55a EheG
- Aufteilung des ehelichen Vermögens
- Erstellung von Ehepakten
- Sämtliche, weiterführende Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
- Prozessbegleitung zur Erhebung von Parteianträgen auf Normenkontrolle im Zivilrechtsweg
- Grundrechtsschutz (zB Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit, etc.)
- Bescheidbeschwerden und Individualanträge auf Verordnungs- bzw. Gesetzesprüfung
- Vertretung vor dem VfGH und dem EuGH für Menschenrechte
„Aurea prima sata est aetas, quae vindice nullo, sponte sua, sine lege fidem rectumque colebat. Poena metusque aberant, nec verba minantia fixo aere legebantur, nec supplex turba timebat iudicis ora sui, sed erant sine vindice tuti.“
Das Zitat von Ovidius aus dessen „Metamorphosen“ stellt eine ideale Vorstellung der Gesellschaft dar, in der keine Gesetzbücher, Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte benötigt werden. Nachdem dieser Zustand in einer modernen Gesellschaft nicht erreicht werden kann, steht unsere Rechtsanwaltskanzlei unseren Mandanten verschwiegen, loyal, gewissenhaft und kompetent bei.
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KG: Feststellungsklagen betr Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
Erste Rsp. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer KG vereinbart wurde, dass nur die Gesellschaft geklagt werden kann, müssen Feststellungsklagen betr die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses sämtliche Gesellschafter auf Kl- oder Bekl-Seite als …
BFG: ursprünglich unecht umsatzsteuerfreie Anzahlung auf Vermietungsumsätze und spätere Option zur Steuerpflicht
BFG: Eine Option gem § 6 Abs 2 UStG nur auf den über die ursprünglich unecht steuerbefreite Anzahlung hinausgehenden Umsatz ist nicht möglich, der Umsatz wird weiter steuerfrei behandelt. (östz)
VwGH: Prokuristen haften nach der „Geschäftsführerhaftung“ gem § 9 Abs 1 BAO
VwGH: Prokuristen haften als Vertreter iSd § 83 BAO nach den Regeln des § 9 Abs 1 BAO für die Abgaben des durch sie vertretenen Abgabepflichtigen. (östz)