Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Notizie e pubblicazioni
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)