Auch wenn in der Ausschreibung keine erforderliche Mindestanzahl an Arbeitnehmern genannt ist, kann sich bei Auslegung der Ausschreibungsbestimmungen die von der Bieterin bekannt gegebene Anzahl an Arbeitnehmern zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung als …
rdw
Hier: Sicherungsverfahren; deutliche Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr. Aus der bloßen Anmeldung einer (äußerst bekannten) Marke durch deren Inhaber auch für andere Waren und Dienstleistungen als jene, für die die Marke bekannt ist, ergibt sich noch …
Lit. Fall. Die Feststellung, dass am Bestimmungsort einer Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, hängt nicht von der Voraussetzung ab, dass die zuständigen Behörden Reisenden offiziell von einer Re…
EuGH zur internationalen (örtlichen) Zuständigkeit bei einer deliktischen Schadenersatzklage gegen den Entwickler eines Dieselmotors mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wenn der Ort des Abschlusses des Kaufvertrags und jener der Übergabe des Fa…
Hier kein unwiederbringlicher Schaden behauptet/bescheinigt. (rdw)
Ausgangsfall: Unterstützung ausländischer Gesellschaften, die über das Internet in Ö zahnärztliche Tätigkeiten (Zahnregulierung) ohne einschlägige Befugnis nach dem ZÄG oder Krankenanstaltenrecht anbieten, durch eine ö Zahnärztin, indem sie ua digitale…
Klarstellung. Ist nach einer Versicherungsklausel Voraussetzung für die Fälligkeit der Versicherungsleistung, dass der Versicherungsnehmer eine Rechnung über die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeugs vorlegt, widerspricht dies der…
Hinsichtlich Rechtfertigung des Abbruchs laufender Geschäftsbeziehungen ist grds ein strengerer Maßstab anzulegen als iZm der Verweigerung der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen. Liefert der Marktbeherrscher allerdings (wie hier) nur, weil ihm im Sicher…
Klarstellung. Als „Verlassen“ der versicherten Wohnräumlichkeiten wird der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer das Entfernen vom Versicherungsobjekt in seiner Gesamtheit verstehen, also inkl der üblichen Außenbereiche der Risikoadresse, wi…
Klarstellung. Das österreichische GSpG ist nicht auf Glücksspielleistungen eines ausländischen Online-Glücksspielanbieters anzuwenden, die ein grds im Inland wohnender Verbraucher im Ausland abruft (hier: in Kroatien, Slowenien, Slowakei und Kosovo); s…