Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 16. 1. 2024. (östz)
östz
Beantwortung von zwei Anfragen der KSW vom 27. 2. 2024. (östz)
Verlängerung des „absehbaren Zeitraums“ im Rahmen der Liebhabereibeurteilung sowohl bei der großen als auch bei der kleinen Vermietung (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
BFG: Eine rechtswidrige Rückzahlung des Guthabens am Abgabenkonto an die frühere steuerliche Vertretung gilt als Rückzahlung ohne Rechtsgrund iSd § 241a BAO. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
Erlass des BMF zur Vollstreckung gegen Gesellschaften nach bürgerlichem Recht. (östz)
BFG: Die Veruntreuung von Waren des Arbeitgebers ist als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen. Die anschließende Veräußerung zum Teilwert ist ein Liebhabereibetrieb. (östz)
BFG: Überträgt der Stifter sein privates Wertpapierdepot auf das Depot seiner transparenten Privatstiftung bei derselben Bank, handelt es sich um keinen kapitalertragsteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang. (östz)
BFG: § 13 Abs 3 letzter UAbs KStG ist unionsrechtswidrig. (östz)