Die Befreiung gem § 6 Abs 1 Z 18 und Z 25 UStG für eine eng verbundene Leistung setzt voraus, dass auch die Hauptleistung umsatzsteuerbefreit ist. (östz)
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Die Qualifizierung von Einkünften als gewerblich erfolgt bereits in der Vorbereitungsphase. (östz)
Aufgrund des PrAG 2024 tritt die Inflationsanpassungsverordnung 2024 mit Ablauf des 22. 12. 2023 außer Kraft. (östz)
BMF: Wird die Steuer in Liechtenstein als Steuer nach dem Aufwand erhoben, ist das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar. (östz)
BFG: Auch bei einer gekürzten Ausfertigung eines strafgerichtlichen Urteils ist das BFG bei seiner steuerlichen Würdigung unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung an die im Spruch enthaltenen Tatsachenfeststellungen gebunden. (östz)
BFG: Kosten für eine in Österreich verbotene Leihmutterschaft sind keine außergewöhnliche Belastung. (östz)
VwGH: Auch bei Verschmelzung von Kreditinstituten erfolgt der Vermögensübergang auf die Rechtsnachfolger mit dem Folgetag des Verschmelzungsstichtags. (östz)
Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)
BFG: Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Abfuhr der steuerlichen Lohnnebenkosten bestehe lediglich dann, wenn Entgelt von dritter Seite auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wird und somit Entgelt mit Arbeitslohncharakter vorliegt. (östz)