BFG: § 13 Abs 3 letzter UAbs KStG ist unionsrechtswidrig. (östz)
östz
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
Kundmachung des Wartungserlasses 2024 in der FinDok (östz)
VwGH: Die Streitigkeit über ein Auskunftsbegehren nach § 4 Abs 4 KontRegG betrifft keine Rs in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben, weshalb das BFG unzuständig ist. (östz)
VfGH: Die öffentliche Einsicht in das WiERe gem § 10 WiEReG aF war verfassungswidrig. (östz)
BFG: Aufwendungen für bürgerliche Kleidung können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. (östz)
Vorsorge für den Fall, dass der 3. Jänner ein Bankfeiertag ist; Erweiterung der Teilnehmer an der Datenübermittlung ohne bescheidmäßige Zulassung. (östz)
EuGH: Art 53 MwStSyst-RL gilt nicht für Dienstleistungen, die zur Durchführung einer zu einer Veranstaltung führenden Tätigkeit erbracht werden, sondern nur für Dienstleistungen, die darin bestehen, das Recht auf Eintritt zu einer solchen Veranstaltung…
BFG: Zieht ein Steuerpflichtiger für die Zeit seines Ausbildungsverhältnisses nach Deutschland, weist jedoch eine nähere persönliche Beziehung zu Österreich auf, bleibt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. (östz)
BFG zum Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bei Unternehmern mit abweichendem Wirtschaftsjahr
BFG: Der Berichtigungszeitraum gem § 12 Abs 10 UStG bezieht sich auch dann auf Kalenderjahre, wenn der Unternehmer währenddessen auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr umgestellt hat. (östz)