VwGH: Auch bei Verschmelzung von Kreditinstituten erfolgt der Vermögensübergang auf die Rechtsnachfolger mit dem Folgetag des Verschmelzungsstichtags. (östz)
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Für den Fall, dass es auf die einzelne unrichtige Rechnung ankommt, ist fraglich, nach welchen Kriterien jene Rechnungen zu ermitteln sind, bei denen eine Gefährdung des Steueraufkommens besteht. (östz)
BFG: Die Verpflichtung des Dienstgebers zur Abfuhr der steuerlichen Lohnnebenkosten bestehe lediglich dann, wenn Entgelt von dritter Seite auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet wird und somit Entgelt mit Arbeitslohncharakter vorliegt. (östz)
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VwGH: Ohne Feststellung des Fehlens von entsprechenden Zertifizierungsstellen in anderen Mitgliedsstaaten kommt die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG für nicht zertifizierte private Sprachschulen für Kinder und Jugendliche jedenfalls nicht…
BFG: Ist ein Prüfungsauftrag nach § 99 Abs 2 FinStrG nicht ausreichend präzisiert, liegt keine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG vor. (östz)
VwGH: Die Entgeltlichkeit eines Bestandvertrags richtet sich nicht nach der AfA-Komponente, sondern nach dem ortsüblichen Entgelt. (östz)
VwGH: Eine Kinderbetreuungseinrichtung, deren Angebot sich vorwiegend an die Kinder von Mitarbeitern eines bestimmten Unternehmens richtet, fördert auch dann nicht die Allgemeinheit iSd § 35 f BAO, wenn nach Maßgabe freier Plätze auch unternehmensexter…
VO zur Konkretisierung der Bewertung und Anrechenbarkeit von Energieeffizienzmaßnahmen (östz)
VwGH: Geldbeschaffungs- und Nebenkosten sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. (östz)