BFG: Die Regelungen für Einheitswertbescheide iSd § 186 BAO in § 191 Abs 1 lit a, § 191 Abs 3 Satz 1 und § 101 Abs 3 BAO sind im Falle der Zurechnung des Einheitswertes an mehrere Personen auf Grundsteuermessbescheide analog anzuwenden. (östz)
östz
VwGH: Bei der Hauptwohnsitzbefreiung ist dem begünstigten Eigenheim Grund und Boden nur in jenem Ausmaß zuzuordnen, das üblicherweise als Bauplatz erforderlich ist – ein Bauplatz mit 1.000 m2 ist typischerweise als ausreichend anzusehen. (östz)
BFH: § 1a dEStG reicht nicht so weit, dass eine Person einschränkungslos als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln ist. (östz)
BFG: Bei der Bekanntgabe einer selbstberechneten Glücksspielabgabe zunächst per Post und dann elektronisch, beginnt die Jahresfrist für die Erlassung eines Bescheides nach § 201 Abs 2 Z 1 BAO bereits mit der Postaufgabe. (östz)
BFG: Die behauptete Verfassungswidrigkeit des EKBSG liegt nach Ansicht des BFG nicht vor, weshalb kein Anlass besteht, einen Aufhebungsantrag an den VfGH zu stellen. (östz)
BFG: Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 48 Abs 5 BAO ist die Erforderlichkeit der unilateralen Entlastungsmaßnahme. Das Ermessen fällt dahin gehend negativ aus. (östz)
Österreichische Vorabentscheidungsersuchen, Klagen der EU-Kommission gegen Österreich uÄ; Stand 1. 7. 2024 (ard, pvp, rwp, rwz, rdw, zak, zfr, zfv, zik, jusit, östz)
BFG: Bei der Veräußerung von dem WGG unterliegenden Immobilien kommt es zur Vorsteuerberichtigung gem § 12 Abs 10 UStG, wenn zuvor durch EVBs iSd § 14 WGG finanzierte Umbauarbeiten durchgeführt wurden. (östz)
VwGH: Aufwendungen für ein Arbeitszimmer müssen für die berufliche Tätigkeit unbedingt notwendig sein, um absetzbare Werbungskosten darzustellen. (östz)
VwGH: Ein selbstständig bewertbares Gratisstrombezugsrecht ist nicht Teil der Anschaffungskosten eines Elektro-Pkw. (östz)